V vom 27. Januar 2009 über die Beiträge des Staates an die Kosten für die Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen (Kinderbetreuungs-Beitrags-Verordnung; KBBV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5 Abrechnung der Betreuungskosten und Auszahlung der Betreuungsbeiträge
1) Die anspruchsberechtigten Erziehungsberechtigten haben die Abrechnung der Betreuungskosten beim Amt für Soziale Dienste spätestens bis zum Ende des der Rechnungsstellung folgenden Monats einzureichen. Eine verspätete Einreichung führt für den betreffenden Monat zum Verlust der Anspruchsberechtigung, sofern nicht entschuldbare Gründe nachgewiesen werden können. 2) Die Betreuungsbeiträge werden den anspruchsberechtigten Erziehungsberechtigten jeweils monatlich nach Prüfung der Abrechnung nach Abs. 1 ausbezahlt. Ist eine Beschwerde hängig, erfolgt die Auszahlung nach Eintritt der Rechtskraft des Entscheides über die Ausrichtung des Betreuungsbeitrags. 3) Zur Sicherstellung der zweckmässigen Verwendung der Betreuungsbeiträge kann das Amt für Soziale Dienste Betreuungsbeiträge direkt an den Erbringer der Betreuungsleistung auszahlen.
Art. 5 Abrechnung der Betreuungskosten und Auszahlung der Betreuungsbeiträge
1) Die anspruchsberechtigten Erziehungsberechtigten haben die Abrechnung der Betreuungskosten beim Amt für Soziale Dienste spätestens bis zum Ende des der Rechnungsstellung folgenden Monats einzureichen. Eine verspätete Einreichung führt für den betreffenden Monat zum Verlust der Anspruchsberechtigung, sofern nicht entschuldbare Gründe nachgewiesen werden können. 2) Die Betreuungsbeiträge werden den anspruchsberechtigten Erziehungsberechtigten jeweils monatlich nach Prüfung der Abrechnung nach Abs. 1 ausbezahlt. Ist eine Beschwerde hängig, erfolgt die Auszahlung nach Eintritt der Rechtskraft des Entscheides über die Ausrichtung des Betreuungsbeitrags. 3) Zur Sicherstellung der zweckmässigen Verwendung der Betreuungsbeiträge kann das Amt für Soziale Dienste Betreuungsbeiträge direkt an den Erbringer der Betreuungsleistung auszahlen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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