§ 1
1 Gewählte Expertinnen und Experten für die Lehrabschlussprüfungen, welche den eidgenössisch anerkannten Expertinnen-/Expertenkurs besuchen, erhalten folgende Entschädigungen: a) Fr. 200.– Taggeld für einen Kurstag; b) Fr. 100.– pauschale Spesenentschädigung für einen Kurstag.