Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38 Fachliche Unabhängigkeit und Aufsicht
1 Die Aufsichtsbehörde erfüllt ihre Aufgaben fachlich unabhängig. 2 Sie untersteht der administrativen Aufsicht des Bundesrats. Dieser übt seine Aufsicht insbesondere aus durch: a. die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und von dessen Präsidentin oder Präsidenten; b. die Genehmigung der Begründung und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Direktorin oder mit dem Direktor; c. die Genehmigung des Anschlussvertrags mit PUBLICA; d. die Genehmigung des Geschäftsberichts; e. die Genehmigung der strategischen Ziele; f. die jährliche Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele; g. die Entlastung des Verwaltungsrates. 3 Die Aufsichtsbehörde erörtert mit dem Bundesrat regelmässig ihre strategischen Ziele und die Erfüllung ihrer Aufgaben. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. Juni 2014 (Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften), in Kraft seit 1. Jan. 2015 (AS 2014 4073; BBl 2013 6857).
Art. 38 Fachliche Unabhängigkeit und Aufsicht
1 Die Aufsichtsbehörde erfüllt ihre Aufgaben fachlich unabhängig. 2 Sie untersteht der administrativen Aufsicht des Bundesrats. Dieser übt seine Aufsicht insbesondere aus durch: a. die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und von dessen Präsidentin oder Präsidenten; b. die Genehmigung der Begründung und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Direktorin oder mit dem Direktor; c. die Genehmigung des Anschlussvertrags mit PUBLICA; d. die Genehmigung des Geschäftsberichts; e. die Genehmigung der strategischen Ziele; f. die jährliche Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele; g. die Entlastung des Verwaltungsrates. 3 Die Aufsichtsbehörde erörtert mit dem Bundesrat regelmässig ihre strategischen Ziele und die Erfüllung ihrer Aufgaben. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. Juni 2014 (Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften), in Kraft seit 1. Jan. 2015 (AS 2014 4073; BBl 2013 6857).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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