Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 37 Zusätzliche Kennzeichnung für genussfertige Milch
Bei genussfertiger Milch sind zusätzlich zu den obligatorischen Angaben nach Artikel 3 LIV anzugeben: a. alle Arten der Behandlung zur Verlängerung der Haltbarkeit und zur Erhöhung der hygienisch-mikrobiologischen Sicherheit; Abkürzungen wie «Past», «Hochpast», «UHT» oder «Steril» sind zulässig; bei einer zusätzlichen Anwendung von Filtrations- oder Separationsbehandlungen sind die Angaben wie «filtriert» oder «separiert» anzubringen; b. der Fettgehalt als «Gramm pro Kilogramm» oder als Prozentangabe («%»); bei Vollmilch nach Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a ist die Angabe des Mindestfettgehaltes zulässig; die Angabe ist in der Nähe der Sachbezeichnung anzubringen; c. eine Gehaltsveränderung nach Artikel 35; d. bei Milch, die kühl gelagert wird, ein Hinweis auf die Lagertemperatur; e. bei pasteurisierter und hochpasteurisierter Milch der Hinweis «Vor Licht geschützt aufbewahren»; f. bei Milch, die einer Homogenisation unterzogen wurde, der Hinweis «Homogenisiert». Ausdruck gemäss Ziff. I der V des EDI vom 8. Dez. 2023, in Kraft seit 1. Febr. 2024 (AS 2023 825). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt. SR 817.022.16
Art. 37 Zusätzliche Kennzeichnung für genussfertige Milch
Bei genussfertiger Milch sind zusätzlich zu den obligatorischen Angaben nach Artikel 3 LIV anzugeben: a. alle Arten der Behandlung zur Verlängerung der Haltbarkeit und zur Erhöhung der hygienisch-mikrobiologischen Sicherheit; Abkürzungen wie «Past», «Hochpast», «UHT» oder «Steril» sind zulässig; bei einer zusätzlichen Anwendung von Filtrations- oder Separationsbehandlungen sind die Angaben wie «filtriert» oder «separiert» anzubringen; b. der Fettgehalt als «Gramm pro Kilogramm» oder als Prozentangabe («%»); bei Vollmilch nach Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a ist die Angabe des Mindestfettgehaltes zulässig; die Angabe ist in der Nähe der Sachbezeichnung anzubringen; c. eine Gehaltsveränderung nach Artikel 35; d. bei Milch, die kühl gelagert wird, ein Hinweis auf die Lagertemperatur; e. bei pasteurisierter und hochpasteurisierter Milch der Hinweis «Vor Licht geschützt aufbewahren»; f. bei Milch, die einer Homogenisation unterzogen wurde, der Hinweis «Homogenisiert». Ausdruck gemäss Ziff. I der V des EDI vom 8. Dez. 2023, in Kraft seit 1. Febr. 2024 (AS 2023 825). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt. SR 817.022.16
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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