Geschäftsordnung des Grossen Stadtrats von Schaffhausen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10
Sitzungsgeld 5) 1 Die an einer Sitzung des Grossen Stadtrats, seines Büros oder an der Konferenz der Fraktionspräsidien anwesenden Mitglieder beziehen ein einfaches Sitzungsgeld. 2 Die Mitglieder der ständigen und der nichtständigen Kommissionen beziehen ein einfaches Sitzungsgeld. 3 Die Höhe des einfachen Sitzungsgeldes gemäss Absatz 1 und 2 werden durch Beschluss des Grossen Stadtrats auf Antrag seines Büros zu Beginn jeder Amtsperiode festgesetzt. 7) 4 Die oder der Sitzungsleitende bezieht das doppelte Sitzungsgeld. 5 Übernimmt ein Kommissionsmitglied die Protokollierung in den Kommissionen, so erhält es dafür das dreifache Sitzungsgeld pro Sitzung. 6 Dauert eine Sitzung deutlich länger als 2 ½ Stunden, so kann der oder die Sitzungsleitende anordnen, dass das doppelte Sitzungsgeld ausgerichtet wird. 7 Für umfangreiche Zusatzaufträge kann Mitgliedern der Kommission durch Kommissionsbeschluss eine Entschädigung ausgezahlt werden, die sich an der Höhe des Sitzungsgeldes und des Zeitaufwandes orientiert. 8 Ebenso kann Mitgliedern, die den Grossen Stadtrat in anderen Gremien vertreten, durch Büro- oder Kommissionsbeschluss ein Sitzungsgeld ausgerichtet werden, soweit sie nicht anderweitig entschädigt werden.
Art. 10
Sitzungsgeld 5) 1 Die an einer Sitzung des Grossen Stadtrats, seines Büros oder an der Konferenz der Fraktionspräsidien anwesenden Mitglieder beziehen ein einfaches Sitzungsgeld. 2 Die Mitglieder der ständigen und der nichtständigen Kommissionen beziehen ein einfaches Sitzungsgeld. 3 Die Höhe des einfachen Sitzungsgeldes gemäss Absatz 1 und 2 werden durch Beschluss des Grossen Stadtrats auf Antrag seines Büros zu Beginn jeder Amtsperiode festgesetzt. 7) 4 Die oder der Sitzungsleitende bezieht das doppelte Sitzungsgeld. 5 Übernimmt ein Kommissionsmitglied die Protokollierung in den Kommissionen, so erhält es dafür das dreifache Sitzungsgeld pro Sitzung. 6 Dauert eine Sitzung deutlich länger als 2 ½ Stunden, so kann der oder die Sitzungsleitende anordnen, dass das doppelte Sitzungsgeld ausgerichtet wird. 7 Für umfangreiche Zusatzaufträge kann Mitgliedern der Kommission durch Kommissionsbeschluss eine Entschädigung ausgezahlt werden, die sich an der Höhe des Sitzungsgeldes und des Zeitaufwandes orientiert. 8 Ebenso kann Mitgliedern, die den Grossen Stadtrat in anderen Gremien vertreten, durch Büro- oder Kommissionsbeschluss ein Sitzungsgeld ausgerichtet werden, soweit sie nicht anderweitig entschädigt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.