Präsidialdepartement Organisation: Gesetz über den Feuerschutz, Feuerwehrpflicht gemäss §§ 40 ff., Befreiung von der Feuerwehrpflicht, Bezug der Ersatzabgabe; Kompetenzdelegation an die Einwohnerkontrolle Das Präsidialdepartement, gestützt auf § 5 in Verbindung § 2 Abs. 2 Delegationsverordnung, verfügt: 1. Die Entscheide über die Befreiung von der Feuerwehrpflicht gemäss § 41 Feuerschutzgesetz sowie über die Ersatzabgabe gemäss §§ 43 f. Feuerschutzgesetz werden an die Einwohnerkontrolle Zug weiter delegiert. 2. Dieser Entscheid tritt am 1. Mai 2016 in Kraft. Er wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gegeben und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen. Zug, 19. April 2016
Law
Feuerwehrpflicht: Kompetenzdelegation an die Einwohnerkontrolle
Zug · 1.6.2-1.1 · communal act
Ask the law about thisMore laws of ZugFor machines: Markdown
In force since 2016-05-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 7be900d60c14241c8a2416fab998933e6bb57ea94c195d06292a8a2e1b3e095e