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13 provisions
Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen
Grundsatz Dieses Reglement regelt
a) die kommunale Ausgabe von Betreuungsgutscheinen im
Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung nach den
Bestimmungen des kantonalen Rechts.3
b) die kommunale Bereitstellung eines Angebots zur familienergänzenden Kinderbetreuung während eines Teils der
Schulferien.
Propose a changeArt. 2
Selbstgewählte
Aufgaben Die in diesem Reglement umschriebenen Aufgaben sind selbstgewählte Aufgaben der Einwohnergemeinde Köniz.
Propose a changeArt. 3
Aufgabenübertragung Der Gemeinderat kann alle in diesem Reglement umschriebenen
Aufgaben ganz oder teilweise an einen oder mehrere Dritte übertragen. Er regelt diesfalls die Einzelheiten vertraglich.
1 BSG 860.1
2 BSG 860.113
3 Fassung vom 18. März 2019
860.115 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
II. Betreuungsgutscheine4
1. Grundsätze
Propose a changeArt. 4
Ausgabe von
Betreuungsgutscheinen
1 Die Gemeinde gibt Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und
Tagesfamilienorganisationen aus.
2 Der Umfang aller Betreuungsgutscheine richtet sich nach dem
Bedarf und den gesprochenen Krediten.
3 In der Verordnung regelt der Gemeinderat den Umgang mit
Härtefällen.
Propose a changeArt. 5
Kein Anspruch
auf einen
Betreuungsgutschein
Seitens der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter besteht
kein Anspruch auf einen Betreuungsgutschein.
Propose a changeArt. 6
…7
2. …8
Art. 7 und 8
…9
3. Gemeinderat und -verwaltung
Art. 910
Zuständigkeit;
Auskunft und
Beratung
Der Gemeinderat bezeichnet die verwaltungsintern zuständige
Organisationseinheit durch Verordnung. Sie erteilt auch Auskünfte
und leistet Beratung.
4 Fassung vom 18. März 2019
5 Fassung vom 18. März 2019
6 Fassung vom 18. März 2019
7 Aufgehoben am 18. März 2019
8 Gliederungstitel aufgehoben am 18. März 2019
9 Art. 7 und 8 aufgehoben am 18. März 2019
10 Fassung vom 18. März 2019
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung 860.115
Art. 9a11
Der Gemeinderat erstattet dem Parlament nach einem Jahr und
danach alle drei Jahre Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen des Systems der Betreuungsgutscheine. Weist das
System Mängel auf und wird insbesondere das Ziel, dass jedes
anspruchsberechtigte Kind einen Betreuungsgutschein erhält verfehlt, so unterbreitet der Gemeinderat dem Parlament die erforderlichen Massnahmen und allfälligen Reglementsänderungen.
4. Finanzielles
Propose a changeArt. 10
Finanzierung 1 Die erforderlichen Mittel sind jeweils ins Budget der Erfolgsrechnung aufzunehmen.
2 Im Übrigen richtet sich die Finanzierung nach dem kantonalen
Recht.
Propose a changeArt. 11
…12
Propose a changeArt. 12 III. Ferienbetreuung
Angebot 1 Die Gemeinde führt ein Angebot für die familienergänzende
Kinderbetreuung während eines Teils der Schulferien.
2 Der Gemeinderat legt das Angebot durch Verordnung fest,
namentlich Standorte, Betreuungszeiten, Aufnahme und Modalitäten der Teilnahme.
Propose a changeArt. 13
Kein Anspruch Seitens der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter besteht
kein Anspruch auf Ferienbetreuung.
11 Fassung vom 18. September 2023
12 Aufgehoben am 18. März 2019
13 Fassung vom 18. März 2019
860.115 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Propose a changeArt. 14
Gebühren 1 Die anmeldenden Eltern oder Erziehungsberechtigten haben für
die Ferienbetreuung Gebühren zu bezahlen. Die Gebühren
für die Betreuung und Aktivitäten liegen zwischen Fr. 6.00
und Fr. 120.00 pro Kind und Tag. Für die Verpflegung werden
kostendeckende Gebühren erhoben.
2 Der Gemeinderat legt die Gebühren fest; er kann dabei ganz
oder teilweise auf eine kantonale Gebührenordnung verweisen.
Propose a changeArt. 15 IV. Schlussbestimmungen
Aufhebung
eines Erlasses Das Reglement vom 8. September 2003 über die familienergänzende Tagesbetreuung in der Gemeinde Köniz wird aufgehoben.
Propose a changeArt. 16
Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Köniz, den 28. April 2014
Im Namen des Parlaments
Der Präsident: Die Sekretärin:
Stefan Lehmann Verena Remund
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