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Köniz · 12110 · communal act

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Contents: 13 provisions
  1. Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 10
  8. Art. 11
  9. Art. 12 III. Ferienbetreuung
  10. Art. 13
  11. Art. 14
  12. Art. 15 IV. Schlussbestimmungen
  13. Art. 16

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13 provisions

Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen

Grundsatz Dieses Reglement regelt a) die kommunale Ausgabe von Betreuungsgutscheinen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts.3 b) die kommunale Bereitstellung eines Angebots zur familienergänzenden Kinderbetreuung während eines Teils der Schulferien.

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Art. 2

Selbstgewählte Aufgaben Die in diesem Reglement umschriebenen Aufgaben sind selbstgewählte Aufgaben der Einwohnergemeinde Köniz.

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Art. 3

Aufgabenübertragung Der Gemeinderat kann alle in diesem Reglement umschriebenen Aufgaben ganz oder teilweise an einen oder mehrere Dritte übertragen. Er regelt diesfalls die Einzelheiten vertraglich. 1 BSG 860.1 2 BSG 860.113 3 Fassung vom 18. März 2019 860.115 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung II. Betreuungsgutscheine4 1. Grundsätze

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Art. 4

Ausgabe von Betreuungsgutscheinen 1 Die Gemeinde gibt Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen aus. 2 Der Umfang aller Betreuungsgutscheine richtet sich nach dem Bedarf und den gesprochenen Krediten. 3 In der Verordnung regelt der Gemeinderat den Umgang mit Härtefällen.

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Art. 5

Kein Anspruch auf einen Betreuungsgutschein Seitens der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter besteht kein Anspruch auf einen Betreuungsgutschein.

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Art. 6

…7 2. …8 Art. 7 und 8 …9 3. Gemeinderat und -verwaltung Art. 910 Zuständigkeit; Auskunft und Beratung Der Gemeinderat bezeichnet die verwaltungsintern zuständige Organisationseinheit durch Verordnung. Sie erteilt auch Auskünfte und leistet Beratung. 4 Fassung vom 18. März 2019 5 Fassung vom 18. März 2019 6 Fassung vom 18. März 2019 7 Aufgehoben am 18. März 2019 8 Gliederungstitel aufgehoben am 18. März 2019 9 Art. 7 und 8 aufgehoben am 18. März 2019 10 Fassung vom 18. März 2019 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung 860.115 Art. 9a11 Der Gemeinderat erstattet dem Parlament nach einem Jahr und danach alle drei Jahre Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen des Systems der Betreuungsgutscheine. Weist das System Mängel auf und wird insbesondere das Ziel, dass jedes anspruchsberechtigte Kind einen Betreuungsgutschein erhält verfehlt, so unterbreitet der Gemeinderat dem Parlament die erforderlichen Massnahmen und allfälligen Reglementsänderungen. 4. Finanzielles

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Art. 10

Finanzierung 1 Die erforderlichen Mittel sind jeweils ins Budget der Erfolgsrechnung aufzunehmen. 2 Im Übrigen richtet sich die Finanzierung nach dem kantonalen Recht.

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Art. 12 III. Ferienbetreuung

Angebot 1 Die Gemeinde führt ein Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung während eines Teils der Schulferien. 2 Der Gemeinderat legt das Angebot durch Verordnung fest, namentlich Standorte, Betreuungszeiten, Aufnahme und Modalitäten der Teilnahme.

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Art. 13

Kein Anspruch Seitens der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter besteht kein Anspruch auf Ferienbetreuung. 11 Fassung vom 18. September 2023 12 Aufgehoben am 18. März 2019 13 Fassung vom 18. März 2019 860.115 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

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Art. 14

Gebühren 1 Die anmeldenden Eltern oder Erziehungsberechtigten haben für die Ferienbetreuung Gebühren zu bezahlen. Die Gebühren für die Betreuung und Aktivitäten liegen zwischen Fr. 6.00 und Fr. 120.00 pro Kind und Tag. Für die Verpflegung werden kostendeckende Gebühren erhoben. 2 Der Gemeinderat legt die Gebühren fest; er kann dabei ganz oder teilweise auf eine kantonale Gebührenordnung verweisen.

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Art. 15 IV. Schlussbestimmungen

Aufhebung eines Erlasses Das Reglement vom 8. September 2003 über die familienergänzende Tagesbetreuung in der Gemeinde Köniz wird aufgehoben.

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Art. 16

Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Köniz, den 28. April 2014 Im Namen des Parlaments Der Präsident: Die Sekretärin: Stefan Lehmann Verena Remund

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