Propose a change

Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. X Auswahlverfahren

1) Um einen optimal wirksamen internationalen Wettbewerb bei den selektiven Verfahren zu gewährleisten, laden die Beschaffungsstellen für jede geplante Beschaffung die grösstmögliche mit einer effizienten Abwicklung der Beschaffung zu vereinbarende Zahl von in- und ausländischen Anbietern zur Angebotsabgabe ein. Sie wählen die Anbieter, die an dem Verfahren teilnehmen sollen, in gerechter und nichtdiskriminierender Weise aus. 2) Die Beschaffungsstellen, die ständige Listen qualifizierter Anbieter führen, können aus diesen Listen diejenigen Anbieter auswählen, die sie zur Angebotsabgabe einladen. Jede Auswahl muss den Anbietern in diesen Listen faire Chancen einräumen. 3) Beantragen Anbieter die Beteiligung an einer bestimmten geplanten Beschaffung, so ist ihnen die Abgabe des Angebots zu gestatten, und sie sind in Betracht zu ziehen, sofern im Falle von noch nicht qualifizierten Anbietern genügend Zeit vorhanden ist, um das Qualifikationsverfahren nach den Art. VIII und IX abzuschliessen. Die Zahl der zusätzlichen Anbieter, denen die Teilnahme gestattet wird, darf nur aus Gründen der effizienten Abwicklung der Beschaffung begrenzt werden. 4) Anträge zur Beteiligung an selektiven Verfahren können per Telex, Telegramm oder Telefax übermittelt werden.

Your change, as a redline

Art. X Auswahlverfahren

1) Um einen optimal wirksamen internationalen Wettbewerb bei den selektiven Verfahren zu gewährleisten, laden die Beschaffungsstellen für jede geplante Beschaffung die grösstmögliche mit einer effizienten Abwicklung der Beschaffung zu vereinbarende Zahl von in- und ausländischen Anbietern zur Angebotsabgabe ein. Sie wählen die Anbieter, die an dem Verfahren teilnehmen sollen, in gerechter und nichtdiskriminierender Weise aus. 2) Die Beschaffungsstellen, die ständige Listen qualifizierter Anbieter führen, können aus diesen Listen diejenigen Anbieter auswählen, die sie zur Angebotsabgabe einladen. Jede Auswahl muss den Anbietern in diesen Listen faire Chancen einräumen. 3) Beantragen Anbieter die Beteiligung an einer bestimmten geplanten Beschaffung, so ist ihnen die Abgabe des Angebots zu gestatten, und sie sind in Betracht zu ziehen, sofern im Falle von noch nicht qualifizierten Anbietern genügend Zeit vorhanden ist, um das Qualifikationsverfahren nach den Art. VIII und IX abzuschliessen. Die Zahl der zusätzlichen Anbieter, denen die Teilnahme gestattet wird, darf nur aus Gründen der effizienten Abwicklung der Beschaffung begrenzt werden. 4) Anträge zur Beteiligung an selektiven Verfahren können per Telex, Telegramm oder Telefax übermittelt werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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