Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. XVI Kompensationsgeschäfte
1) Die Beschaffungsstellen sollen bei der Qualifikation und Auswahl der Anbieter, Waren und Dienstleistungen oder bei der Bewertung der Angebote oder der Zuschlagserteilung Kompensationsgeschäfte weder erzwingen, anstreben noch in Betracht ziehen. 2) Aus grundsätzlichen politischen Erwägungen und insbesondere im Hinblick auf entwicklungspolitische Bedürfnisse dürfen Entwicklungsländer zum Zeitpunkt ihres Beitritts Bedingungen zum Einsatz von Kompensationsgeschäften aushandeln, zum Beispiel die Anforderung, dass zu einem bestimmten Anteil inländische Erzeugnisse zu verwenden sind. Derartige Anforderungen werden nur zur Entscheidung über die Teilnahme am Beschaffungsverfahren und nicht als Kriterium bei der Zuschlagserteilung gestellt. Die Bedingungen müssen objektiv, eindeutig und nichtdiskriminierend sein. Sie werden im Anhang I des betreffenden Landes niedergelegt und enthalten gegebenenfalls die genauen Grenzen des Einsatzes von Kompensationsgeschäften bei von diesem Übereinkommen erfassten Beschaffungen. Über bisherige Bedingungen ist der Ausschuss zu unterrichten. Ferner sind sie in Bekanntmachungen zu beabsichtigten Beschaffungen und in anderen Unterlagen zu veröffentlichen.
Art. XVI Kompensationsgeschäfte
1) Die Beschaffungsstellen sollen bei der Qualifikation und Auswahl der Anbieter, Waren und Dienstleistungen oder bei der Bewertung der Angebote oder der Zuschlagserteilung Kompensationsgeschäfte weder erzwingen, anstreben noch in Betracht ziehen. 2) Aus grundsätzlichen politischen Erwägungen und insbesondere im Hinblick auf entwicklungspolitische Bedürfnisse dürfen Entwicklungsländer zum Zeitpunkt ihres Beitritts Bedingungen zum Einsatz von Kompensationsgeschäften aushandeln, zum Beispiel die Anforderung, dass zu einem bestimmten Anteil inländische Erzeugnisse zu verwenden sind. Derartige Anforderungen werden nur zur Entscheidung über die Teilnahme am Beschaffungsverfahren und nicht als Kriterium bei der Zuschlagserteilung gestellt. Die Bedingungen müssen objektiv, eindeutig und nichtdiskriminierend sein. Sie werden im Anhang I des betreffenden Landes niedergelegt und enthalten gegebenenfalls die genauen Grenzen des Einsatzes von Kompensationsgeschäften bei von diesem Übereinkommen erfassten Beschaffungen. Über bisherige Bedingungen ist der Ausschuss zu unterrichten. Ferner sind sie in Bekanntmachungen zu beabsichtigten Beschaffungen und in anderen Unterlagen zu veröffentlichen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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