Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. XVII Transparenz
1) Die Vertragsparteien fordern die Beschaffungsstellen auf, Modalitäten und Bedingungen, darunter Abweichungen von den Ausschreibungsverfahren im Wettbewerb oder im Zugang zu Beschwerdeverfahren, bekanntzumachen, laut welchen Angebote von Anbietern eingereicht werden können, die zwar nicht aus Vertragsparteien dieses Übereinkommens stammen, die aber im Hinblick auf die Schaffung grösserer Transparenz bezüglich ihrer eigenen Vergabeverfahren wie folgt handeln: a) sie spezifizieren ihre Beschaffungen im Einklang mit Art. VI (technische Spezifikationen); b) sie machen in den Bekanntmachungen zu Beschaffungen nach Art. IX - darunter in der Version der Bekanntmachung nach Art. IX Abs. 8, die in einer der Amtssprachen der WTO veröffentlicht wird (Kurzfassung der Bekanntmachung der beabsichtigten Beschaffung) - Angaben zu Modalitäten und Bedingungen für die Angebotsabgabe durch Anbieter aus Vertragsparteien dieses Übereinkommens; c) sie sind bereit sicherzustellen, dass ihre Verordnungen bezüglich der Beschaffung normalerweise während des Beschaffungsverfahrens nicht geändert werden oder dass bei unvermeidlichen Änderungen zufriedenstellende Abhilfemöglichkeiten zur Verfügung stehen. 2) Regierungen, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, aber die Bestimmungen von Abs. 1 Bst. a bis c erfüllen, steht das Recht zu, den Sitzungen des Ausschusses als Beobachter beizuwohnen, vorausgesetzt, dass sie die Vertragsparteien davon unterrichten.
Art. XVII Transparenz
1) Die Vertragsparteien fordern die Beschaffungsstellen auf, Modalitäten und Bedingungen, darunter Abweichungen von den Ausschreibungsverfahren im Wettbewerb oder im Zugang zu Beschwerdeverfahren, bekanntzumachen, laut welchen Angebote von Anbietern eingereicht werden können, die zwar nicht aus Vertragsparteien dieses Übereinkommens stammen, die aber im Hinblick auf die Schaffung grösserer Transparenz bezüglich ihrer eigenen Vergabeverfahren wie folgt handeln: a) sie spezifizieren ihre Beschaffungen im Einklang mit Art. VI (technische Spezifikationen); b) sie machen in den Bekanntmachungen zu Beschaffungen nach Art. IX - darunter in der Version der Bekanntmachung nach Art. IX Abs. 8, die in einer der Amtssprachen der WTO veröffentlicht wird (Kurzfassung der Bekanntmachung der beabsichtigten Beschaffung) - Angaben zu Modalitäten und Bedingungen für die Angebotsabgabe durch Anbieter aus Vertragsparteien dieses Übereinkommens; c) sie sind bereit sicherzustellen, dass ihre Verordnungen bezüglich der Beschaffung normalerweise während des Beschaffungsverfahrens nicht geändert werden oder dass bei unvermeidlichen Änderungen zufriedenstellende Abhilfemöglichkeiten zur Verfügung stehen. 2) Regierungen, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, aber die Bestimmungen von Abs. 1 Bst. a bis c erfüllen, steht das Recht zu, den Sitzungen des Ausschusses als Beobachter beizuwohnen, vorausgesetzt, dass sie die Vertragsparteien davon unterrichten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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