Propose a change

Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. XX Beschwerdeverfahren

Konsultationen 1) Erhebt ein Anbieter Beschwerde wegen einer Verletzung dieses Übereinkommens im Zusammenhang mit einem Beschaffungsverfahren, so fordern die Vertragsparteien den Anbieter auf, die Angelegenheit in Konsultationen mit der Beschaffungsstelle zu regeln. In solchen Fällen nimmt die Beschaffungsstelle rechtzeitig eine unparteiliche Überprüfung der Beschwerde vor, und zwar in einer Weise, welche die Annahme von Abhilfemassnahmen aufgrund des Beschwerdesystems nicht behindert. Beschwerde 2) Die Vertragsparteien legen nichtdiskriminierende, zügige, transparente und wirksame Verfahren fest, welche den Anbietern erlauben, gegen vermutete Verletzungen dieses Übereinkommens im Zusammenhang mit Beschaffungen, an welchen sie ein Interesse haben oder hatten, Beschwerde zu erheben. 3) Die Vertragsparteien halten ihre Beschwerdeverfahren schriftlich fest und machen sie allgemein verfügbar. 4) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die Unterlagen zu sämtlichen Aspekten des Beschaffungsverfahrens im Geltungsbereich dieses Übereinkommens während drei Jahren aufbewahrt werden. 5) Die betroffenen Anbieter können angehalten werden, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten und die Beschaffungsstelle innerhalb einer bestimmten Frist ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Begründung der Beschwerde bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein sollte, frühestens aber nach zehn Tagen, davon in Kenntnis zu setzen. 6) Beschwerden werden vor ein Gericht oder ein unparteiliches und unabhängiges Überprüfungsorgan gebracht, das am Ergebnis der Beschaffung kein Interesse hat und dessen Mitglieder während ihres Mandats keinen Einflüssen von aussen unterliegen. Handelt es sich beim Überprüfungsorgan nicht um ein Gericht, so wird es entweder einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen oder es muss Verfahren anwenden, aufgrund deren: a) die Teilnehmer anzuhören sind, bevor Stellungnahmen abgegeben oder Entscheidungen getroffen werden; b) die Teilnehmer Anspruch auf Vertretung und Begleitung haben; c) die Teilnehmer zum ganzen Verfahren Zugang haben; d) das Verfahren öffentlich ist; e) Stellungnahmen und Entscheidungen schriftlich und mit Angaben zu deren Begründung abgegeben werden müssen; f) Zeugen vernommen werden können; g) Unterlagen dem Überprüfungsorgan weitergegeben werden können. 7) Die Beschwerdeverfahren sehen folgendes vor: a) rasch greifende Übergangsmassnahmen, um Verletzungen dieses Übereinkommens zu beheben und wirtschaftliche Chancen zu wahren. Dieses Vorgehen kann zur Sistierung des Beschaffungsverfahrens führen. Die Verfahren können jedoch vorsehen, dass bei der Entscheidung über die Verhängung solcher Massnahmen etwaige negative Folgen bedeutenden Ausmasses für die betroffenen Interessen, auch das öffentliche Interesse, zu berücksichtigen sind. Wird unter solchen Umständen kein Verfahren eingeleitet, so ist dies schriftlich zu begründen; b) eine Bewertung und Entscheidungsmöglichkeiten zur Frage, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist; c) die Behebung der Verletzungen dieses Übereinkommens oder Ersatz für Verluste oder Schäden. Die Behebung kann sich auf die Kosten für die Vorbereitung der Angebote oder für die Beschwerde beschränken. 8) Das Beschwerdeverfahren ist normalerweise unverzüglich abzuschliessen, um wirtschaftliche oder andere Interessen zu wahren.

Your change, as a redline

Art. XX Beschwerdeverfahren

Konsultationen 1) Erhebt ein Anbieter Beschwerde wegen einer Verletzung dieses Übereinkommens im Zusammenhang mit einem Beschaffungsverfahren, so fordern die Vertragsparteien den Anbieter auf, die Angelegenheit in Konsultationen mit der Beschaffungsstelle zu regeln. In solchen Fällen nimmt die Beschaffungsstelle rechtzeitig eine unparteiliche Überprüfung der Beschwerde vor, und zwar in einer Weise, welche die Annahme von Abhilfemassnahmen aufgrund des Beschwerdesystems nicht behindert. Beschwerde 2) Die Vertragsparteien legen nichtdiskriminierende, zügige, transparente und wirksame Verfahren fest, welche den Anbietern erlauben, gegen vermutete Verletzungen dieses Übereinkommens im Zusammenhang mit Beschaffungen, an welchen sie ein Interesse haben oder hatten, Beschwerde zu erheben. 3) Die Vertragsparteien halten ihre Beschwerdeverfahren schriftlich fest und machen sie allgemein verfügbar. 4) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die Unterlagen zu sämtlichen Aspekten des Beschaffungsverfahrens im Geltungsbereich dieses Übereinkommens während drei Jahren aufbewahrt werden. 5) Die betroffenen Anbieter können angehalten werden, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten und die Beschaffungsstelle innerhalb einer bestimmten Frist ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Begründung der Beschwerde bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein sollte, frühestens aber nach zehn Tagen, davon in Kenntnis zu setzen. 6) Beschwerden werden vor ein Gericht oder ein unparteiliches und unabhängiges Überprüfungsorgan gebracht, das am Ergebnis der Beschaffung kein Interesse hat und dessen Mitglieder während ihres Mandats keinen Einflüssen von aussen unterliegen. Handelt es sich beim Überprüfungsorgan nicht um ein Gericht, so wird es entweder einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen oder es muss Verfahren anwenden, aufgrund deren: a) die Teilnehmer anzuhören sind, bevor Stellungnahmen abgegeben oder Entscheidungen getroffen werden; b) die Teilnehmer Anspruch auf Vertretung und Begleitung haben; c) die Teilnehmer zum ganzen Verfahren Zugang haben; d) das Verfahren öffentlich ist; e) Stellungnahmen und Entscheidungen schriftlich und mit Angaben zu deren Begründung abgegeben werden müssen; f) Zeugen vernommen werden können; g) Unterlagen dem Überprüfungsorgan weitergegeben werden können. 7) Die Beschwerdeverfahren sehen folgendes vor: a) rasch greifende Übergangsmassnahmen, um Verletzungen dieses Übereinkommens zu beheben und wirtschaftliche Chancen zu wahren. Dieses Vorgehen kann zur Sistierung des Beschaffungsverfahrens führen. Die Verfahren können jedoch vorsehen, dass bei der Entscheidung über die Verhängung solcher Massnahmen etwaige negative Folgen bedeutenden Ausmasses für die betroffenen Interessen, auch das öffentliche Interesse, zu berücksichtigen sind. Wird unter solchen Umständen kein Verfahren eingeleitet, so ist dies schriftlich zu begründen; b) eine Bewertung und Entscheidungsmöglichkeiten zur Frage, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist; c) die Behebung der Verletzungen dieses Übereinkommens oder Ersatz für Verluste oder Schäden. Die Behebung kann sich auf die Kosten für die Vorbereitung der Angebote oder für die Beschwerde beschränken. 8) Das Beschwerdeverfahren ist normalerweise unverzüglich abzuschliessen, um wirtschaftliche oder andere Interessen zu wahren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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