Propose a change

Verordnung über das Register der universitären Medizinalberufe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Weiterbildungsorganisationen

1 Die für die Weiterbildung der universitären Medizinalberufe verantwortlichen Organisationen (Weiterbildungsorganisationen) tragen die eidgenössischen Weiterbildungstitel nach den Anhängen 1–3a der Verordnung vom 27. Juni 2007 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen mit Datum und Ort der Erteilung des Weiterbildungstitels in das Medizinalberuferegister ein. 2 Die für die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte verantwortliche Organisation ist zuständig für die Eintragung: a. der privatrechtlichen Weiterbildungsqualifikationen, die für die Abrechnung von Leistungen nach dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung benötigt werden; und b. des Datums der Erteilung dieser Qualifikationen nach Anhang 2. 3 Die Weiterbildungsorganisationen können freiwillig weitere privatrechtliche Weiterbildungsqualifikationen in das Medizinalberuferegister eintragen. SR 811.112.0 SR 832.10

Your change, as a redline

Art. 5 Weiterbildungsorganisationen

1 Die für die Weiterbildung der universitären Medizinalberufe verantwortlichen Organisationen (Weiterbildungsorganisationen) tragen die eidgenössischen Weiterbildungstitel nach den Anhängen 1–3a der Verordnung vom 27. Juni 2007 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen mit Datum und Ort der Erteilung des Weiterbildungstitels in das Medizinalberuferegister ein. 2 Die für die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte verantwortliche Organisation ist zuständig für die Eintragung: a. der privatrechtlichen Weiterbildungsqualifikationen, die für die Abrechnung von Leistungen nach dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung benötigt werden; und b. des Datums der Erteilung dieser Qualifikationen nach Anhang 2. 3 Die Weiterbildungsorganisationen können freiwillig weitere privatrechtliche Weiterbildungsqualifikationen in das Medizinalberuferegister eintragen. SR 811.112.0 SR 832.10

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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