Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen zwischen der Schweiz und der Republik Paraguay
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Voraussetzungen für die Überstellung
1. Eine verurteilte Person kann nach diesem Übereinkommen nur unter den folgenden Voraussetzungen überstellt werden: a) dass sie Staatsangehöriger des Vollstreckungsstaats ist; b) dass das Urteils rechtskräftig ist und dass im Urteilsstaat kein sonstiges Strafverfahren hängig ist; c) dass zum Zeitpunkt des Eingangs des Ersuchens um Überstellung noch mindestens sechs Monate der gegen die verurteilte Person verhängten Sanktion zu vollziehen sind oder dass die Sanktion von unbestimmter Dauer ist; d) dass die verurteilte Person oder, sofern dies in Anbetracht ihres jungen Alters oder ihres körperlichen oder geistigen Zustands erforderlich ist, ihr gesetzlicher Vertreter ihrer Überweisung zustimmt; e) dass die Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Sanktion verhängt worden ist, nach dem Recht des Vollstreckungsstaats eine Straftat darstellen oder, wenn sie in seinem Hoheitsgebiet begangen würden, darstellen würden; f) dass sich der Urteils- und der Vollstreckungsstaat auf die Überstellung geeinigt haben. 2. In Ausnahmefällen können sich die Vertragsparteien auch dann auf eine Überstellung einigen, wenn die Dauer der an der verurteilten Person noch zu vollziehenden Sanktion kürzer ist als die in Absatz 1 Buchstabe c vorgesehene.
Art. 3 Voraussetzungen für die Überstellung
1. Eine verurteilte Person kann nach diesem Übereinkommen nur unter den folgenden Voraussetzungen überstellt werden: a) dass sie Staatsangehöriger des Vollstreckungsstaats ist; b) dass das Urteils rechtskräftig ist und dass im Urteilsstaat kein sonstiges Strafverfahren hängig ist; c) dass zum Zeitpunkt des Eingangs des Ersuchens um Überstellung noch mindestens sechs Monate der gegen die verurteilte Person verhängten Sanktion zu vollziehen sind oder dass die Sanktion von unbestimmter Dauer ist; d) dass die verurteilte Person oder, sofern dies in Anbetracht ihres jungen Alters oder ihres körperlichen oder geistigen Zustands erforderlich ist, ihr gesetzlicher Vertreter ihrer Überweisung zustimmt; e) dass die Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Sanktion verhängt worden ist, nach dem Recht des Vollstreckungsstaats eine Straftat darstellen oder, wenn sie in seinem Hoheitsgebiet begangen würden, darstellen würden; f) dass sich der Urteils- und der Vollstreckungsstaat auf die Überstellung geeinigt haben. 2. In Ausnahmefällen können sich die Vertragsparteien auch dann auf eine Überstellung einigen, wenn die Dauer der an der verurteilten Person noch zu vollziehenden Sanktion kürzer ist als die in Absatz 1 Buchstabe c vorgesehene.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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