Propose a change

Reglement für Katastrophen und Notlagen (KNR)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9

1 Die Entschädigung von Personal und Einsatzkräften bemisst sich grundsätzlich nach den eigenen Ansätzen der eingesetzten Kräfte und Mittel. 2 Die Entschädigung von Dritten wird in entsprechenden Vereinbarungen geregelt.1 3 Die Entschädigung von Leistungen, die nicht unter Absatz 1 oder 2 fallen, ist im Einzelfall nach marktüblichen Preisen festzulegen. Art. 9a2 1 Die dem RFO Thun plus angeschlossenen Gemeinden beteiligen sich an den nach Abzug aller Erträge verbleibenden Aufwendungen für die Bereitstellung, die Ausrüstung und die Ausbildung des Regionalen Führungsorgans im Verhältnis zur mittleren Wohnbevölkerung gemäss Artikel 7 des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG). Massgebend ist der Durchschnitt der mittleren Wohnbevölkerung der drei letzten Jahre gemäss Berechnung der Finanzverwaltung des Kantons Bern (Artikel 9 FILAG). 1 Fassung vom 18.12.2015 2 Eingefügt am 18.12.2015 Delegation von Ausgabenbefugnissen Regionales Führungsorgan Thun plus Entschädigungen Finanzierung 4 521.1 2 Die Kosten von Katastrophen und Notlagen werden soweit möglich den einzelnen Gemeinden zugeordnet. Ausgaben, die nicht zugeordnet werden können, werden nach Massgabe von Abs. 1 verteilt.

Your change, as a redline

Art. 9

1 Die Entschädigung von Personal und Einsatzkräften bemisst sich grundsätzlich nach den eigenen Ansätzen der eingesetzten Kräfte und Mittel. 2 Die Entschädigung von Dritten wird in entsprechenden Vereinbarungen geregelt.1 3 Die Entschädigung von Leistungen, die nicht unter Absatz 1 oder 2 fallen, ist im Einzelfall nach marktüblichen Preisen festzulegen. Art. 9a2 1 Die dem RFO Thun plus angeschlossenen Gemeinden beteiligen sich an den nach Abzug aller Erträge verbleibenden Aufwendungen für die Bereitstellung, die Ausrüstung und die Ausbildung des Regionalen Führungsorgans im Verhältnis zur mittleren Wohnbevölkerung gemäss Artikel 7 des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG). Massgebend ist der Durchschnitt der mittleren Wohnbevölkerung der drei letzten Jahre gemäss Berechnung der Finanzverwaltung des Kantons Bern (Artikel 9 FILAG). 1 Fassung vom 18.12.2015 2 Eingefügt am 18.12.2015 Delegation von Ausgabenbefugnissen Regionales Führungsorgan Thun plus Entschädigungen Finanzierung 4 521.1 2 Die Kosten von Katastrophen und Notlagen werden soweit möglich den einzelnen Gemeinden zugeordnet. Ausgaben, die nicht zugeordnet werden können, werden nach Massgabe von Abs. 1 verteilt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds