740.7301 Beschränkung der Subventionen von Monats- und Jahreskarten des Verkehrsverbundes auf Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV Gemeindebeschluss vom 7. Februar 19991 1. In Zürich wohnhaften Personen, die Zusatzleistungen zur AHV oder IV beziehen, werden auf dem Stadtgebiet gültige Monats- und Jahreskarten des Verkehrsverbundes zum gleichen Preis angeboten, den der Verkehrsverbund Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren gewährt. 2. Die für diese Verbilligung erforderlichen jährlich wiederkehrenden Ausgaben von voraussichtlich rund 2 Mio. Franken werden bewilligt und vom Gemeinderat jeweils im Voranschlag festgesetzt. 3. Diese Regelung ersetzt den Gemeindebeschluss vom 12. März 19952 über die Verbilligung von Monats- und Jahreskarten des Verkehrsverbundes. 4. Der Stadtrat erlässt die Übergangsbestimmungen. 1 AS 43, 307. 2 AS 42, 38.
Law
Beschränkung der Subventionen von Monats- und Jahreskarten des Verkehrsverbundes auf Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV
Zürich (city) · 740.730 · other
Ask the law about thisMore laws of Zürich (city)For machines: Markdown
In force since 1999-02-07, as the publisher states.
Copy read on 2026-10-24. The page it was read from
sha256 4274e59f754285b03cda2527f518cac070fdaaaef0c3ebeba923b976f5e641ee