Propose a change

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 36 Standort und Bauwerk von Deponien

1 Für den Standort und das Bauwerk von Deponien gelten die Anforderungen nach Anhang 2. 2 Deponien des Typs E dürfen nicht unterirdisch errichtet werden. Andere Deponien dürfen mit Zustimmung des BAFU unterirdisch errichtet werden, wenn: a. die Abfälle in einem bis zum Ende der Nachsorgephase stabilen Hohlraum abgelagert werden; b. nachgewiesen wird, dass die Deponien bis zum Ende der Nachsorgephase die Umwelt nicht gefährden können, davon ausgenommen sind Deponien des Typs A; c. auf Deponien des Typs D ausschliesslich Schlacke abgelagert wird, die aus Anlagen stammt, in denen Siedlungsabfälle nach Artikel 3 Buchstabe a Ziffern 1–3 oder Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung verbrannt werden und die Entwicklung von Gasen mit geeigneten Massnahmen verhindert wird. 3 Sofern eine Umlegung eines Fliessgewässers für die Errichtung einer Deponie nach den Vorschriften der Gewässerschutzgesetzgebung zulässig ist, muss: a. das Gewässer um die Deponie herum geleitet werden; b. sichergestellt werden, dass kein Wasser in die Deponie eindringen kann. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2026, in Kraft seit 1. Aug. 2026 (AS 2026 357).

Your change, as a redline

Art. 36 Standort und Bauwerk von Deponien

1 Für den Standort und das Bauwerk von Deponien gelten die Anforderungen nach Anhang 2. 2 Deponien des Typs E dürfen nicht unterirdisch errichtet werden. Andere Deponien dürfen mit Zustimmung des BAFU unterirdisch errichtet werden, wenn: a. die Abfälle in einem bis zum Ende der Nachsorgephase stabilen Hohlraum abgelagert werden; b. nachgewiesen wird, dass die Deponien bis zum Ende der Nachsorgephase die Umwelt nicht gefährden können, davon ausgenommen sind Deponien des Typs A; c. auf Deponien des Typs D ausschliesslich Schlacke abgelagert wird, die aus Anlagen stammt, in denen Siedlungsabfälle nach Artikel 3 Buchstabe a Ziffern 1–3 oder Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung verbrannt werden und die Entwicklung von Gasen mit geeigneten Massnahmen verhindert wird. 3 Sofern eine Umlegung eines Fliessgewässers für die Errichtung einer Deponie nach den Vorschriften der Gewässerschutzgesetzgebung zulässig ist, muss: a. das Gewässer um die Deponie herum geleitet werden; b. sichergestellt werden, dass kein Wasser in die Deponie eindringen kann. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2026, in Kraft seit 1. Aug. 2026 (AS 2026 357).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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