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Dekret über die Grundsätze und Ziele der Raumplanung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Raumplanung, Grundsätze und Ziele – D 710.2

1 Die Ziele lauten: 1. Die Vorzüge des Kantons fördern. 2. Die Stellung des Kantonszentrums auf nationaler Ebene stärken. 3. Die Rolle der Regionalzentren als Bindeglieder zwischen den Regionen und dem Kantonszentrum erhalten und stärken. 4. Die Zusammenarbeit mit den benachbarten Kantonen und deren Zentren vertiefen. 5. Eine urbane Strategie entwickeln, die für Agglomerationen angebracht ist. 6. Eine angemessene Entwicklung der Randregionen sicherstellen. 7. Die verschiedenen Raumtypen gestützt auf ihre Bestimmung ausweisen und aufwerten. 8. Die Besiedlungsbedürfnisse auf der Grundlage des höchsten Bevölkerungsszenarios des Bundes definieren. 9. Das Siedlungsgebiet gemäss Raumtypen aufteilen und einer hochwertigen Verdichtung den Vorrang geben. 10. Den Anteil des öffentlichen und des Langsamverkehrs namentlich auf dem kantonalen Netz, im Kantonszentrum und in den Regionalzentren erhöhen. 11. Die Strategien für Siedlung und Mobilität aufeinander abstimmen. 12. Die Beschäftigung fördern und die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entwicklung in Abhängigkeit von den verschiedenen Wirtschaftszweigen berücksichtigen. 13. Ein regionales System für die Verwaltung der Arbeitszonen einrichten. 14. Die touristische Entwicklung von kantonaler und regionaler Bedeutung an dazu geeigneten Standorten fördern. 15. Die Umwelt und die natürlichen Ressourcen erhalten sowie schädlichen oder lästigen Einwirkungen vorbeugen. 16. Das Potenzial der einheimischen und erneuerbaren Energien nutzen. 17. Den ländlichen Raum unter Berücksichtigung seiner Vielfalt und seiner unterschiedlichen Funktionen erhalten und aufwerten. 18. Die natürlichen Lebensräume, die ökologische Vernetzung und die charakteristischen Landschaften erhalten, aufwerten und ergänzen. 19. Das Kulturerbe von anerkannter Bedeutung erhalten und aufwerten. Raumplanung, Grundsätze und Ziele – D 710.2 20. Die Waldgebiete zur Sicherstellung ihrer unterschiedlichen Funktionen planen und bewirtschaften. 21. Mit Planungsinstrumenten und Risikomanagement zur Naturgefahrenvorsorge beitragen.

Your change, as a redline

Art. 3 Raumplanung, Grundsätze und Ziele – D 710.2

1 Die Ziele lauten: 1. Die Vorzüge des Kantons fördern. 2. Die Stellung des Kantonszentrums auf nationaler Ebene stärken. 3. Die Rolle der Regionalzentren als Bindeglieder zwischen den Regionen und dem Kantonszentrum erhalten und stärken. 4. Die Zusammenarbeit mit den benachbarten Kantonen und deren Zentren vertiefen. 5. Eine urbane Strategie entwickeln, die für Agglomerationen angebracht ist. 6. Eine angemessene Entwicklung der Randregionen sicherstellen. 7. Die verschiedenen Raumtypen gestützt auf ihre Bestimmung ausweisen und aufwerten. 8. Die Besiedlungsbedürfnisse auf der Grundlage des höchsten Bevölkerungsszenarios des Bundes definieren. 9. Das Siedlungsgebiet gemäss Raumtypen aufteilen und einer hochwertigen Verdichtung den Vorrang geben. 10. Den Anteil des öffentlichen und des Langsamverkehrs namentlich auf dem kantonalen Netz, im Kantonszentrum und in den Regionalzentren erhöhen. 11. Die Strategien für Siedlung und Mobilität aufeinander abstimmen. 12. Die Beschäftigung fördern und die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entwicklung in Abhängigkeit von den verschiedenen Wirtschaftszweigen berücksichtigen. 13. Ein regionales System für die Verwaltung der Arbeitszonen einrichten. 14. Die touristische Entwicklung von kantonaler und regionaler Bedeutung an dazu geeigneten Standorten fördern. 15. Die Umwelt und die natürlichen Ressourcen erhalten sowie schädlichen oder lästigen Einwirkungen vorbeugen. 16. Das Potenzial der einheimischen und erneuerbaren Energien nutzen. 17. Den ländlichen Raum unter Berücksichtigung seiner Vielfalt und seiner unterschiedlichen Funktionen erhalten und aufwerten. 18. Die natürlichen Lebensräume, die ökologische Vernetzung und die charakteristischen Landschaften erhalten, aufwerten und ergänzen. 19. Das Kulturerbe von anerkannter Bedeutung erhalten und aufwerten. Raumplanung, Grundsätze und Ziele – D 710.2 20. Die Waldgebiete zur Sicherstellung ihrer unterschiedlichen Funktionen planen und bewirtschaften. 21. Mit Planungsinstrumenten und Risikomanagement zur Naturgefahrenvorsorge beitragen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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