V vom 17. Dezember 2019 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreiseverordnung; PRV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14 Zentrale Kontaktstelle
1) Die Aufgaben der zentralen Kontaktstelle nach Art. 18 Abs. 2 bis 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 nimmt das Amt für Volkswirtschaft wahr. 2) Das Amt für Volkswirtschaft stellt den zentralen Kontaktstellen anderer EWR-Mitgliedstaaten alle notwendigen Informationen über die Anforderungen an die Reiseveranstalter und die Vermittler verbundener Reiseleistungen mit Standort im Inland zur Insolvenzabsicherung sowie über die für die Insolvenzabsicherung in Liechtenstein zuständigen Einrichtungen zur Verfügung. 3) Das Amt für Volkswirtschaft hat bei Zweifeln eines EWR-Mitgliedstaates an der Insolvenzabsicherung eines Reiseveranstalters oder eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen mit Standort im Inland das Ersuchen der zentralen Kontaktstelle eines anderen EWR-Mitgliedstaates unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und Komplexität der Angelegenheit so rasch wie möglich zu beantworten. 4) Sofern das Ersuchen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang beim Amt für Volkswirtschaft noch nicht abschliessend beantwortet werden kann, erteilt das Amt für Volkswirtschaft der zentralen Kontaktstelle des anderen EWR-Mitgliedstaates innerhalb dieser Frist eine erste Antwort.
Art. 14 Zentrale Kontaktstelle
1) Die Aufgaben der zentralen Kontaktstelle nach Art. 18 Abs. 2 bis 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 nimmt das Amt für Volkswirtschaft wahr. 2) Das Amt für Volkswirtschaft stellt den zentralen Kontaktstellen anderer EWR-Mitgliedstaaten alle notwendigen Informationen über die Anforderungen an die Reiseveranstalter und die Vermittler verbundener Reiseleistungen mit Standort im Inland zur Insolvenzabsicherung sowie über die für die Insolvenzabsicherung in Liechtenstein zuständigen Einrichtungen zur Verfügung. 3) Das Amt für Volkswirtschaft hat bei Zweifeln eines EWR-Mitgliedstaates an der Insolvenzabsicherung eines Reiseveranstalters oder eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen mit Standort im Inland das Ersuchen der zentralen Kontaktstelle eines anderen EWR-Mitgliedstaates unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und Komplexität der Angelegenheit so rasch wie möglich zu beantworten. 4) Sofern das Ersuchen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang beim Amt für Volkswirtschaft noch nicht abschliessend beantwortet werden kann, erteilt das Amt für Volkswirtschaft der zentralen Kontaktstelle des anderen EWR-Mitgliedstaates innerhalb dieser Frist eine erste Antwort.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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