Propose a change

Verordnung des UVEK über das Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 26 Voraussetzungen für den Erwerb

1 Eine Person, die sich um einen Ausweis für Fachspezialisten oder eine persönliche Ermächtigung bewirbt, muss die Anforderungen der Artikel 8 und 9 erfüllen sowie: a. mindestens 21 Jahre alt sein; b. sich über eine Berufslehre oder eine gleichwertige Ausbildung ausweisen, die für die Tätigkeit eines Fachspezialisten im beantragten Tätigkeitsgebiet zweckmässig ist; c. nachweisen, dass sie während zweier Jahre auf ihrem Fachgebiet in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder Komponenten tätig war, davon mindestens ein Jahr auf dem beantragten Tätigkeitsgebiet; die letztmalige praktische Tätigkeit darf nicht mehr als zwölf Monate zurückliegen; d. die Fähigkeitsprüfung bestanden haben oder eine persönliche Berechtigung einer vom BAZL anerkannten Fachorganisation vorlegen; e. über die für das Verstehen von Instandhaltungsunterlagen erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse verfügen. 2 Das BAZL kann im Einzelfall von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstabe c teilweise absehen, sofern der Bewerber oder die Bewerberin eine gleichwertige praktische Tätigkeit nachweist. Eingefügt durch Ziff. I der V des UVEK vom 14. Juli 2008, in Kraft seit 1. Aug. 2008 (AS 2008 3611).

Your change, as a redline

Art. 26 Voraussetzungen für den Erwerb

1 Eine Person, die sich um einen Ausweis für Fachspezialisten oder eine persönliche Ermächtigung bewirbt, muss die Anforderungen der Artikel 8 und 9 erfüllen sowie: a. mindestens 21 Jahre alt sein; b. sich über eine Berufslehre oder eine gleichwertige Ausbildung ausweisen, die für die Tätigkeit eines Fachspezialisten im beantragten Tätigkeitsgebiet zweckmässig ist; c. nachweisen, dass sie während zweier Jahre auf ihrem Fachgebiet in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder Komponenten tätig war, davon mindestens ein Jahr auf dem beantragten Tätigkeitsgebiet; die letztmalige praktische Tätigkeit darf nicht mehr als zwölf Monate zurückliegen; d. die Fähigkeitsprüfung bestanden haben oder eine persönliche Berechtigung einer vom BAZL anerkannten Fachorganisation vorlegen; e. über die für das Verstehen von Instandhaltungsunterlagen erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse verfügen. 2 Das BAZL kann im Einzelfall von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstabe c teilweise absehen, sofern der Bewerber oder die Bewerberin eine gleichwertige praktische Tätigkeit nachweist. Eingefügt durch Ziff. I der V des UVEK vom 14. Juli 2008, in Kraft seit 1. Aug. 2008 (AS 2008 3611).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it