Propose a change

Verordnung über die Siedlungsentwässerung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 36 Anschlussbeiträge

1 Mit der Erteilung einer Bau- oder Anschlussbewilligung wird ein einmaliger Anschlussbeitrag erhoben. Der Anschlussbeitrag beinhaltet den Einkauf zur Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen. Beitragspflichtig sind alle Bauten und Nebenbauten, die am öffentlichen Abwassernetz angeschlossen sind. 2 Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeinhalt (umbauter Raum in m³) gemäss den Werten der glarnerSach und, wo diese fehlen, nach den Richtlinien des SIA (ohne Abzüge), gemäss Baubewilligung. 3 Kirchen und Lagergebäude mit einem Inhalt über 1'000 m³, jedoch ohne nennenswertes Schmutzwasseraufkommen, werden in gleicher Art und Weise wie Parkplätze veranlagt. Spätere Umnutzungen sind in diesem Fall zusätzlich beitragspflichtig. 4 Für Industrie- und Gewerbebauten ohne nennenswertes Schmutzwasseraufkommen wird ein Rabatt von 70% gewährt; dies auf jenem Teil, welcher CHF 6'000.00 übersteigt. 5 Bei Bauten, die kein Gebäudevolumen darstellen (z.B. Parkplätze, Strassen), wird der fiktive Gebäudeinhalt aufgrund der abflusswirksamen Fläche mal 3 m Höhe berechnet. 6 Volumenvergrösserungen über 20 m³ unterliegen ebenfalls der Beitragspflicht, unabhängig davon, ob zusätzliches Abwasser anfällt.

Your change, as a redline

Art. 36 Anschlussbeiträge

1 Mit der Erteilung einer Bau- oder Anschlussbewilligung wird ein einmaliger Anschlussbeitrag erhoben. Der Anschlussbeitrag beinhaltet den Einkauf zur Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen. Beitragspflichtig sind alle Bauten und Nebenbauten, die am öffentlichen Abwassernetz angeschlossen sind. 2 Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeinhalt (umbauter Raum in m³) gemäss den Werten der glarnerSach und, wo diese fehlen, nach den Richtlinien des SIA (ohne Abzüge), gemäss Baubewilligung. 3 Kirchen und Lagergebäude mit einem Inhalt über 1'000 m³, jedoch ohne nennenswertes Schmutzwasseraufkommen, werden in gleicher Art und Weise wie Parkplätze veranlagt. Spätere Umnutzungen sind in diesem Fall zusätzlich beitragspflichtig. 4 Für Industrie- und Gewerbebauten ohne nennenswertes Schmutzwasseraufkommen wird ein Rabatt von 70% gewährt; dies auf jenem Teil, welcher CHF 6'000.00 übersteigt. 5 Bei Bauten, die kein Gebäudevolumen darstellen (z.B. Parkplätze, Strassen), wird der fiktive Gebäudeinhalt aufgrund der abflusswirksamen Fläche mal 3 m Höhe berechnet. 6 Volumenvergrösserungen über 20 m³ unterliegen ebenfalls der Beitragspflicht, unabhängig davon, ob zusätzliches Abwasser anfällt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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