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Verordnung über die Siedlungsentwässerung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 39 <strong>*</strong> Benutzungsgebühr

1 Die Benutzungsgebühr hat sämtliche Aufwendungen für den Betrieb und den Unterhalt der Abwasseranlagen sowie für den administrativen Aufwand zu decken. 2 Die Benutzungsgebühr setzt sich aus einer Grund- und einer Mengengebühr zusammen. 3 Für jedes Grundstück oder jede Verkehrsanlage, aus welchen Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist jährlich eine Grundgebühr zu entrichten. 4 Die Grundgebühr wird aufgrund der gewichteten Grundstückfläche ermittelt. Im Tarif sind die entsprechenden Gewichtungsfaktoren je nach Bauzone festgelegt. 5 Die Mengengebühr richtet sich nach dem in der Gebührenordnung festgelegten Mengenpreis pro m&sup3; Frischwasserbezug gemäss Wasserzähler. Sie erhöht sich um die gemessene Menge von genutztem Eigen-, Regen- oder Grauwasser, welches dem öffentlichen Abwassersystem zugeleitet wird, nach demselben Mengenpreis. Die Einbaukosten für einen zusätzlichen Wasserzähler zur korrekten Ermittlung der Wassernutzungen sind durch den Benutzer zu übernehmen. Für Liegenschaften, die nicht oder nur teilweise an die Wasserversorgung der Gemeinde angeschlossen sind, kann die zuständige Behörde den Betrag festsetzen, welcher dem mutmasslichen Wasserverbrauch entspricht. 6 Die Mengengebühr kann vom Gemeinderat ermässigt werden, wenn Frischwasser nach dem Gebrauch nicht der Kanalisation zugeleitet wird (Landwirtschaftsbetriebe, Gärtnereien usw.). Entsprechende Nachweise sind vom Verbraucher zu erbringen. 7 Bei Gebäuden oder Betrieben mit einer Abwassermessung ist dieser Wert anstelle des Frischwasserverbrauchs massgebend. 8 Die Benutzungsgebühren werden mit dem Ablauf der Rechnungsperiode fällig.

Your change, as a redline

Art. 39 <strong>*</strong> Benutzungsgebühr

1 Die Benutzungsgebühr hat sämtliche Aufwendungen für den Betrieb und den Unterhalt der Abwasseranlagen sowie für den administrativen Aufwand zu decken. 2 Die Benutzungsgebühr setzt sich aus einer Grund- und einer Mengengebühr zusammen. 3 Für jedes Grundstück oder jede Verkehrsanlage, aus welchen Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist jährlich eine Grundgebühr zu entrichten. 4 Die Grundgebühr wird aufgrund der gewichteten Grundstückfläche ermittelt. Im Tarif sind die entsprechenden Gewichtungsfaktoren je nach Bauzone festgelegt. 5 Die Mengengebühr richtet sich nach dem in der Gebührenordnung festgelegten Mengenpreis pro m&sup3; Frischwasserbezug gemäss Wasserzähler. Sie erhöht sich um die gemessene Menge von genutztem Eigen-, Regen- oder Grauwasser, welches dem öffentlichen Abwassersystem zugeleitet wird, nach demselben Mengenpreis. Die Einbaukosten für einen zusätzlichen Wasserzähler zur korrekten Ermittlung der Wassernutzungen sind durch den Benutzer zu übernehmen. Für Liegenschaften, die nicht oder nur teilweise an die Wasserversorgung der Gemeinde angeschlossen sind, kann die zuständige Behörde den Betrag festsetzen, welcher dem mutmasslichen Wasserverbrauch entspricht. 6 Die Mengengebühr kann vom Gemeinderat ermässigt werden, wenn Frischwasser nach dem Gebrauch nicht der Kanalisation zugeleitet wird (Landwirtschaftsbetriebe, Gärtnereien usw.). Entsprechende Nachweise sind vom Verbraucher zu erbringen. 7 Bei Gebäuden oder Betrieben mit einer Abwassermessung ist dieser Wert anstelle des Frischwasserverbrauchs massgebend. 8 Die Benutzungsgebühren werden mit dem Ablauf der Rechnungsperiode fällig.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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