Propose a change

Übereinkommen über die Cyberkriminalität

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

1 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Massnahmen, um folgende Handlungen, wenn vorsätzlich und unbefugt begangen, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschreiben: a. das Herstellen von Kinderpornographie zum Zweck ihrer Verbreitung über ein Computersystem; b. das Anbieten oder Verfügbarmachen von Kinderpornographie über ein Computersystem; c. das Verbreiten oder Übermitteln von Kinderpornographie über ein Computersystem; d. das Beschaffen von Kinderpornographie über ein Computersystem für sich selbst oder einen anderen; e. den Besitz von Kinderpornographie in einem Computersystem oder auf einem Computerdatenträger. 2 Im Sinne des Absatzes 1 umfasst der Ausdruck «Kinderpornographie» pornographisches Material mit der visuellen Darstellung: a. einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen; b. einer Person mit dem Erscheinungsbild einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen; c. real erscheinender Bilder, die eine minderjährige Person bei eindeutig sexuellen Handlungen zeigen. 3 Im Sinne des Absatzes 2 umfasst der Ausdruck «minderjährige Person» alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Vertragspartei kann jedoch eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, wobei 16 Jahre nicht unterschritten werden dürfen. 4 Jede Vertragspartei kann sich das Recht vorbehalten, Absatz 1 Buchstaben d und e sowie Absatz 2 Buchstaben b und c ganz oder teilweise nicht anzuwenden.

Your change, as a redline

Art. 9 Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

1 Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Massnahmen, um folgende Handlungen, wenn vorsätzlich und unbefugt begangen, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschreiben: a. das Herstellen von Kinderpornographie zum Zweck ihrer Verbreitung über ein Computersystem; b. das Anbieten oder Verfügbarmachen von Kinderpornographie über ein Computersystem; c. das Verbreiten oder Übermitteln von Kinderpornographie über ein Computersystem; d. das Beschaffen von Kinderpornographie über ein Computersystem für sich selbst oder einen anderen; e. den Besitz von Kinderpornographie in einem Computersystem oder auf einem Computerdatenträger. 2 Im Sinne des Absatzes 1 umfasst der Ausdruck «Kinderpornographie» pornographisches Material mit der visuellen Darstellung: a. einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen; b. einer Person mit dem Erscheinungsbild einer minderjährigen Person bei eindeutig sexuellen Handlungen; c. real erscheinender Bilder, die eine minderjährige Person bei eindeutig sexuellen Handlungen zeigen. 3 Im Sinne des Absatzes 2 umfasst der Ausdruck «minderjährige Person» alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Vertragspartei kann jedoch eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, wobei 16 Jahre nicht unterschritten werden dürfen. 4 Jede Vertragspartei kann sich das Recht vorbehalten, Absatz 1 Buchstaben d und e sowie Absatz 2 Buchstaben b und c ganz oder teilweise nicht anzuwenden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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