Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12 Zusammenarbeit mit privaten Fachorganisationen
1 Der Bund kann für folgende Aufgaben private Fachorganisationen beiziehen, die im Bereich der Fuss- und Wanderwege gesamtschweizerisch tätig sind: a. Beratung der Kantone, der Gemeinden und Dritter; b. Beschaffung von Grundlagen für Kantone, Gemeinden und Dritte; c. Information der Öffentlichkeit. 2 Er kann privaten Fachorganisationen für ihre Tätigkeiten nach Absatz 1 Finanzhilfen ausrichten. Er schliesst dazu öffentlich-rechtliche Verträge mit ihnen ab. 3 Beitragsberechtigt sind private Fachorganisationen, die: a. im Bereich der Fuss- und Wanderwege gesamtschweizerisch tätig sind; und b. gemäss ihren Statuten seit mindestens drei Jahren ideelle Zwecke im Bereich der Fuss- und Wanderwege verfolgen; allfällige wirtschaftliche Tätigkeiten müssen der Erreichung der ideellen Zwecke dienen. Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des Veloweggesetzes vom 18. März 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 790; BBl 2021 1260).
Art. 12 Zusammenarbeit mit privaten Fachorganisationen
1 Der Bund kann für folgende Aufgaben private Fachorganisationen beiziehen, die im Bereich der Fuss- und Wanderwege gesamtschweizerisch tätig sind: a. Beratung der Kantone, der Gemeinden und Dritter; b. Beschaffung von Grundlagen für Kantone, Gemeinden und Dritte; c. Information der Öffentlichkeit. 2 Er kann privaten Fachorganisationen für ihre Tätigkeiten nach Absatz 1 Finanzhilfen ausrichten. Er schliesst dazu öffentlich-rechtliche Verträge mit ihnen ab. 3 Beitragsberechtigt sind private Fachorganisationen, die: a. im Bereich der Fuss- und Wanderwege gesamtschweizerisch tätig sind; und b. gemäss ihren Statuten seit mindestens drei Jahren ideelle Zwecke im Bereich der Fuss- und Wanderwege verfolgen; allfällige wirtschaftliche Tätigkeiten müssen der Erreichung der ideellen Zwecke dienen. Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des Veloweggesetzes vom 18. März 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 790; BBl 2021 1260).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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