Propose a change

Link auf PDF Bestattungs- und Friedhofverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 24

Aufstellen der Grabmäler 1 Grabmäler dürfen erst aufgestellt werden, wenn die Friedhofverwaltung die erforderliche Bewilligung erteilt hat. Für Sarggräber besteht eine Wartepflicht von mindestens 6 Monaten seit der Bestattung. 2 Bei Sargreihengräbern dürfen Grabmäler erst aufgestellt werden, wenn der Friedhofgärtner oder die Friedhofgärtnerin die notwendigen Fundamente erstellt hat. 3 Bei Sargreihengräbern für Kinder und Erwachsene muslimischen Glaubens und bei allen anderen Erdgräbern müssen die Grabmäler auf einem durch den Bildhauer erstellten und der Grösse und Gewicht des Grabmals entsprechenden Fundament errichtet werden.10 4 Das Aufstellen eines Grabmals oder das Ausführen von Arbeiten an bestehenden Grabmälern sind dem Friedhofgärtner oder der Friedhofgärtnerin spätestens zwei Tage vor Arbeitsbeginn zu melden. Vor Inangriffnahme der Arbeiten ist dem Friedhofgärtner oder der Friedhofgärtnerin ein Doppel der erteilten Bewilligung abzugeben. 5 Die Arbeiten sind während der ordentlichen Arbeitszeit von Montag bis Freitag auszuführen, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Es ist darauf zu achten, dass stattfindende Bestattungen nicht gestört werden. 6 Nach Beendigung der Arbeiten sind Grabbepflanzung und Umgebung sofort wieder herzurichten. Werden bei den Arbeiten andere Grabstellen, Grabmäler, Anlagen oder Wege beschädigt oder verunreinigt, haftet der Verursacher oder die Verursacherin. 10 Fassung vom 8. Februar 2017 556.11 Bestattungs- und Friedhofsverordnung

Your change, as a redline

Art. 24

Aufstellen der Grabmäler 1 Grabmäler dürfen erst aufgestellt werden, wenn die Friedhofverwaltung die erforderliche Bewilligung erteilt hat. Für Sarggräber besteht eine Wartepflicht von mindestens 6 Monaten seit der Bestattung. 2 Bei Sargreihengräbern dürfen Grabmäler erst aufgestellt werden, wenn der Friedhofgärtner oder die Friedhofgärtnerin die notwendigen Fundamente erstellt hat. 3 Bei Sargreihengräbern für Kinder und Erwachsene muslimischen Glaubens und bei allen anderen Erdgräbern müssen die Grabmäler auf einem durch den Bildhauer erstellten und der Grösse und Gewicht des Grabmals entsprechenden Fundament errichtet werden.10 4 Das Aufstellen eines Grabmals oder das Ausführen von Arbeiten an bestehenden Grabmälern sind dem Friedhofgärtner oder der Friedhofgärtnerin spätestens zwei Tage vor Arbeitsbeginn zu melden. Vor Inangriffnahme der Arbeiten ist dem Friedhofgärtner oder der Friedhofgärtnerin ein Doppel der erteilten Bewilligung abzugeben. 5 Die Arbeiten sind während der ordentlichen Arbeitszeit von Montag bis Freitag auszuführen, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Es ist darauf zu achten, dass stattfindende Bestattungen nicht gestört werden. 6 Nach Beendigung der Arbeiten sind Grabbepflanzung und Umgebung sofort wieder herzurichten. Werden bei den Arbeiten andere Grabstellen, Grabmäler, Anlagen oder Wege beschädigt oder verunreinigt, haftet der Verursacher oder die Verursacherin. 10 Fassung vom 8. Februar 2017 556.11 Bestattungs- und Friedhofsverordnung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds