Link auf PDF Bestattungs- und Friedhofverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Sargreihengräber für Personen muslimischen Glaubens 1 Im Friedhof Nesslerenholz ist ein Grabfeld mit Sargreihengräbern für Kinder und Erwachsene muslimischen Glaubens aller Glaubensrichtungen reserviert. Verstorbene mit anderer Religion oder Konfession dürfen auf diesem Grabfeld nicht bestattet sowie auch deren Asche nicht ausgestreut werden. 2 Soweit nachstehend keine speziellen Regelungen aufgestellt werden, gelten die entsprechenden Reglements- und Verordnungsbestimmungen für Sargreihengräber. 3 Die Sargreihengräber für Personen muslimischen Glaubens sind so platziert, dass der Leichnam nach Mekka ausgerichtet werden kann. 4 Nach Ablauf der Grabesruhe kann das einzelne Grab aufgehoben und nach Bedarf wieder neu belegt werden. Bei einer Zweitbestattung bleiben allfällige Überreste von Gebeinen im Grab. 1 Fassung vom 8. Februar 2017 Bestattungs- und Friedhofsverordnung 556.11 Art. 6a2 Urnenthemengräber 1 Die Gemeinde schafft nach Möglichkeit Urnenthemengräber. 2 Die Urnenthemengräber bestehen aus einem vorgefertigten System mit Urnennische und liegender Abdeckplatte. Sie haben ein einheitliches Erscheinungsbild ohne individuelle Bepflanzungsfläche. 3 Soweit nachstehend keine speziellen Regelungen aufgestellt werden, gelten die entsprechenden Reglements- und Verordnungsbestimmungen für Urnennischengräber. Art. 6b3 Gemeinschaftsgräber für Sargbestattungen Die Gemeinde schafft nach Möglichkeit Gemeinschaftsgräber für Sargbestattungen.
Art. 6
Sargreihengräber für Personen muslimischen Glaubens 1 Im Friedhof Nesslerenholz ist ein Grabfeld mit Sargreihengräbern für Kinder und Erwachsene muslimischen Glaubens aller Glaubensrichtungen reserviert. Verstorbene mit anderer Religion oder Konfession dürfen auf diesem Grabfeld nicht bestattet sowie auch deren Asche nicht ausgestreut werden. 2 Soweit nachstehend keine speziellen Regelungen aufgestellt werden, gelten die entsprechenden Reglements- und Verordnungsbestimmungen für Sargreihengräber. 3 Die Sargreihengräber für Personen muslimischen Glaubens sind so platziert, dass der Leichnam nach Mekka ausgerichtet werden kann. 4 Nach Ablauf der Grabesruhe kann das einzelne Grab aufgehoben und nach Bedarf wieder neu belegt werden. Bei einer Zweitbestattung bleiben allfällige Überreste von Gebeinen im Grab. 1 Fassung vom 8. Februar 2017 Bestattungs- und Friedhofsverordnung 556.11 Art. 6a2 Urnenthemengräber 1 Die Gemeinde schafft nach Möglichkeit Urnenthemengräber. 2 Die Urnenthemengräber bestehen aus einem vorgefertigten System mit Urnennische und liegender Abdeckplatte. Sie haben ein einheitliches Erscheinungsbild ohne individuelle Bepflanzungsfläche. 3 Soweit nachstehend keine speziellen Regelungen aufgestellt werden, gelten die entsprechenden Reglements- und Verordnungsbestimmungen für Urnennischengräber. Art. 6b3 Gemeinschaftsgräber für Sargbestattungen Die Gemeinde schafft nach Möglichkeit Gemeinschaftsgräber für Sargbestattungen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.