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Fortschreibung Richtplan E5.01 «Haltengut, Mollis»

Glarus · VII A/1/7 · other

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1 Die Kantone ordnen diesbezüglich Zuständigkeit und Verfahren (
  2. Art. 2 (siehe Ziffern 6.1 und 6.4), gestützt auf
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1 Die Kantone ordnen diesbezüglich Zuständigkeit und Verfahren (

RPG). Dies ist – wie unter Ziffer 3 aufgezeigt – im Kanton Glarus erfolgt. Der Bundesrat genehmigt die Richtpläne und ihre Anpassungen (nicht Fortschreibungen), wenn sie diesem Gesetz entsprechen, namentlich die raumwirksamen Aufgaben des Bundes und der Nachbarkantone sachgerecht berücksichtigen. Erst dadurch werden Richtpläne für den Bund und die Nachbarkantone verbindlich. 5.1.2 Massgeschneidertes Verfahren Gestützt auf die Verfahrensordnung nach Art. 13 Abs. 2 RBG i.V.m. Richtplan-Kapitel A4 erfolgen Fortschreibungen formlos. D.h. das vorgeschriebene Erlass- und Genehmigungsverfahren wird grundsätzlich nicht durchgeführt. Das bedeutet aber nicht, dass deswegen alle verfahrensmässigen Ansätze ausgeblendet werden. Das massgeschneiderte Verfahren im Rahmen der Fortschreibung ergibt sich bzw. hat sich mit Blick auf die Handlungserfordernisse auf Ebene kantonaler Richtplanung bereits wie folgt ergeben ausgehend vom Richtplanverfahren zum kantonalen Richtplan 2018 (zwei Phasen) und vom Verfahren der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Glarus Nord (einschliesslich Gemeinderichtplan): Keine Aussagen in der Jahresplanung Teil-Umsetzung wichtiger kantonaler Fachplanungen Gemeinsame Betrachtung Richtplan-Kapitel E4 und E5 – Handlungsbedarf lediglich bei E5 Mitwirkung Zusammenarbeit mit Bund und Nachbarkantonen Genehmigung durch Bundesrat MRR – Michael Rothen Raumplanung 6 – Gemeinderichtplan Glarus Nord: > öffentliche Bekanntmachung 15. November 2012–14. Dezember 2012 – Nutzungsplanung I: > Mitwirkung 30. Mai 2016–30. Juni 2016 > öffentliche Auflage 9. Januar 2017–8. Februar 2017 – Einstige Teiländerung der Nutzungsplanung «Krähberg II»3 > Mitwirkung 6. Januar 2017–5. Februar 2017 > öffentliche Auflage 16. Februar 2017–20. März 2017 – Richtplan 2018 (Phase 1) > Mitwirkung/Vernehmlassung: Herbst 2017 – Nutzungsplanung II: > Mitwirkung 1. April 2019–4. Mai 2019 > öffentliche Auflagen 11. November 2019–10. Dezember 2019, > 9. März 2020–7. April 2020, 20. Januar 2022–18. Februar 2022, > 10. November 2022 – 9. Dezember 2022 – Richtplan 2018 (Phase 2) > Mitwirkung/Vernehmlassung (keine zusätzliche) Die Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen ist in den gleichen Zeitfenstern der Mitwirkungs-/Anhörungsverfahren des Richtplans 2018 erfolgt. Mit dem Bund – insbesondere dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE CH) – hat sich anlässlich des Verfahrens zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 2004 zum kantonalen Richtplan 2018 eine intensive Abstimmungs- und Zusammenarbeit etabliert. Diese wird per dato weitergepflegt. Eine letzte Arbeitssitzung zwischen der Abteilung Raumplanung und Geoinformation und dem ARE CH, insbesondere auch zum vorliegenden Sachverhalt, hat am 6. November 2023 stattgefunden. Gestützt auf die obenstehende Verfahrenskaskade ist erstellt, dass der vorliegend zur Festsetzung fortzuschreibende, räumlich-inhaltlich vorstrukturierte Richtplaninhalt in breiten Kreisen mehrfach zur Kenntnis und zur Vernehmlassung gebracht wurde seitens des Kantons Glarus. Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Glarus Nord konnte diesbezüglich auch die weiterführende räumliche Abstimmung umfassend mitverfolgt werden. Hinsichtlich Mitwirkung und Zusammenarbeit sind aus fachlicher und verfahrensmässiger Sicht einerseits sowie gestützt auf Art. 13 Abs. 2 RBG i.V.m. Richtplan- Kapitel A4 aus rechtlicher Warte andererseits keine speziellen Handlungserfordernisse mehr feststellbar. Die Zusammenarbeit mit dem ARE CH wird gestützt auf Art. 11 Abs. 3 RPV weitergeführt. 3 Danach wurde die Teiländerung der Nutzungsplanung «Krähberg II» in die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Glarus Nord integriert. Durchgeführte Mitwirkungen Erfolgte Zusammenarbeit Fazit: Fortschreibungsverfahren MRR – Michael Rothen Raumplanung 7 Ebenso wird eine niederschwellige konsultative Information der Nachbarkantone Graubünden, Schwyz, St. Gallen und Uri vorgenommen; parallel zur Zusammenarbeit mit dem ARE CH. Die kantonalen Fachstellen und die Gemeinde Glarus Nord waren bereits im laufenden Genehmigungsverfahren zur Nutzungsplanungsrevision involviert. Die vier konsultierten Kantone melden allesamt entweder «keine Bemerkungen» oder «keine Betroffenheit» zurück. Die Vorgaben von Art. 1, 2 und 7 RPG sind damit erfüllt. 5.2 Fortschreibung erläuternder Richtplan-Text Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-A. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-A. Hinweis: Mit dem zwischenzeitlich fertigstellten Abbaukonzept Kanton Glarus (Stand 1. Mai 2020) besteht eine Fachgrundlage, die es im Rahmen der anstehenden Gesamtschau zur Bereinigung des kantonalen Richtplans 2018 (siehe Ziffer 1) zu beachten gilt. Eine bruchstückhafte Vorwegnahme im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung wäre deshalb nicht sachgerecht. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-E. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-E. Hinweis: Die Aktualisierung der Grundlagen soll im Rahmen der Bereinigung des kantonalen Richtplans 2018 vorgenommen werden. Für die vorliegende Fortschreibung bleibt die damals verwendet Grundlage unverändert. 5.3 Fortschreibung verbindliche Richtplan-Beschlüsse Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-B. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-B. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-C. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-C. Kein Anpassungserfordernis hinsichtlich Richtplan-Kapitel E4-D. Es besteht Anpassungsbedarf hinsichtlich Richtplan-Kapitel E5-D. Das Objekt Nr. E5.01 «Haltengut, Mollis» (siehe Ziffer 3) muss durch Fortschreibungsbeschluss vom Koordinationsstand «Zwischenergebnis» (ZE) zur «Festsetzung» (FS) erhoben werden. Erst danach können die beiden von der Gemeindeversammlung Glarus Nord in der Nutzungsplanung beschlossenen Abbau- (Grundnutzungszone) und Deponiezonen (überlagerte Zone), welche im Gebiet «Haltengut» des Ortsteils Mollis auch die Erweiterung «Krähberg II» umfassen

Art. 2 (siehe Ziffern 6.1 und 6.4), gestützt auf

RBG genehmigt werden: Ergebnis der Konsultationen Ausgangslage (A) Erläuterungen (E) Richtungsweisende Festlegungen/Beschluss (B) Handlungsanweisungen (C) Objekte (D) MRR – Michael Rothen Raumplanung 8 Abb. 2: Fortschreibung Richtplan-Text, Richtplan-Kapitel E5-D, Änderungen in rot (Quelle: GL) 5.4 Fortschreibung verbindliche Richtplan-Karte Kein Anpassungserfordernis in der Richtplan-Karte («Deponie», «Abbaugebiet»). Abb. 3: Richtplan-Karte: «Deponie» E4 und «Abbaugebiet» E5 (Quelle: Kanton Glarus) FS MRR – Michael Rothen Raumplanung 9 6 Erläuterungen zur räumlichen Abstimmung 6.1 Beschrieb des Vorhabens Die Hartschotterwerke Haltengut AG betreibt südlich der Ortschaft Mollis ein Schotterwerk für Sand, Kies und Steine samt Aufbereitungsanlagen. Zum Werk gehören die Abbaustellen «Bortwald» (bewilligtes Volumen 1,6 Mio. m3) und «Krähberg I» (bewilligtes Volumen 200'000 m3). Seit 1999 verfügt das Werk über eine Bewilligung zum Abbau im Gebiet «Bortwald». Ab Ende 2005 wurde der Abbau im Bortwald und 2014–2017 im Bereich «Krähberg I»4 vorgenommen. Der Abbau im «Krähberg I» wurde 2017 beendet. 2016 wurde ein Gesuch für den Abbau im «Krähberg II» eingereicht. Seit 2017 wird in «Krähberg I» unverschmutzter Aushaub (Typ A) deponiert. Abb. 4: Standort Hartschotterwerke Haltengut AG und Abbaugebiete (Quelle: Schällibaum AG) Die Erweiterung «Krähberg II» bezweckt den Abbau bzw. die Förderung von Fels, Bergsturzmaterial (Gehängeschutt) und Moränekies (rund 140'000 m3) sowie insbesondere auch die kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichem Deponievolumen für unverschmutzten Aushub (Typ A; rund 132'000 m3). 4 Erteilung der Bewilligung im Februar 2013. Die Auffüllung mit sauberem Aushub (Deponie Typ A) ist für «Krähberg I» ebenfalls bewilligt. Hartschotterwerke Haltengut AG Abbau seit 2005 Deponie seit 2017 Erweiterung «Krähberg II» MRR – Michael Rothen Raumplanung 10 Die Erweiterung des Abbau- und Deponiegebiets «Krähberg II» kommt vollständig auf der Parzelle Nr. 8, Grundbuch Mollis, zu liegen. Die Abgrenzung richtet sich nach dem 2016 evaluierten Rodungsperimeter (7‘859 m2): Abb. 5: Vorhaben «Krähberg II» in Situation und Schnitt 1 (Quelle: Schällibaum AG) Das Vorhaben «Krähberg II» ist gesamthaft und detailliert im Bericht «Gesuch temporäre Umzonung Abbau und Deponie Krähberg II» vom 4. Juli 2017 dokumentiert (siehe Anhang). Als wesentliche Erweiterung des bisherigen Abbaus «Bortwald/Krähberg I» untersteht das Vorhaben «Krähberg II» der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht5; siehe Ziffer 6.3 nachfolgend). 6.2 Bedarfsnachweis 6.2.1 Mineralische Rohstoffe6 Für hochwertigen Betonkies sind einzig die aufbereiteten Produkte aus dem «Tierfehd», dem Abbau «Elggis», Netstal, und dem «Haltengut» geeignet. Der Kies von der Entnahmestelle Linthmündung wird in der unteren Linthebene aufbereitet und gelangt aus Schmerikon bzw. Tuggen teils wieder in Glarner Betonwerke. Der Bedarf an Beton im Kanton Glarus wird auf etwa 100‘000 m3–120‘000 m3 geschätzt. Dafür benötigen die Glarner Betonwerke etwa 90'000 m3–100'000 m3 Betonkies. Mit den bestehenden Werken und den vorhandenen Abbaustellen samt Erweiterungen kann diese Menge abgedeckt werden. – Der Abbau konzentriert sich auf Steinbrüche, andere Abbaustellen, Flussentnahmen und dem Recycling von Bauabfällen. In Zukunft dürfte die Menge an Flussentnahmen abnehmen, diejenige aus dem Recycling eher zunehmen. Steinbrüche erfordern ein umfangreiches Bewilligungsverfahren und benötigen zum Betrieb und zur Bearbeitung des Materials grosse Investitionen. 5 Anlagetyp 80.3 gemäss dem Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) 6 Grundlage bildet das Abbaukonzept Kanton Glarus vom 1. Mai 2020 Nachfragesituation – Verbrauch an Rohstoffen im Kanton Glarus Grundsätze des Abbaukonzepts: - Lagebeurteilung - Ziele - Konzept MRR – Michael Rothen Raumplanung 11 – Die Abbaustätten im Kanton sollen längerfristig in der Lage sein, die Bauwirtschaft mit den benötigten Materialien (vor allem Betonkies) zu versorgen. – Die bisherigen Steinbrüche «Elggis» Netstal und «Haltengut» Mollis sollen auch in Zukunft weiterhin mit entsprechenden Erweiterungen betrieben werden können. Der Steinbruch Matt soll weiterhin betrieben werden können, wenn ein Abbaukonzept erarbeitet wird und die raumplanerischen Voraussetzungen gegeben sind. Die grosse Bedeutung des Abbaus im Gebiet «Haltengut» ist manifest. Kurz- und mittelfristig ist dieser – im Zusammenhang mit der erforderlichen Erweiterung «Krähberg II» (rund 140'000 m3; hinsichtlich funktionalen Zusammenhangs siehe insbesondere nachfolgende Ziffer 6.2.2) – als noch bedeutsamer zu beurteilen. Darüber hinaus bestehen mit dem Abbaugebiet «Bortwald» mittel- bis langfristig gesicherte Kapazitäten zugunsten der diesbezüglichen Versorgungssicherheit. 6.2.2 Deponievolumen für unverschmutzte Abfälle7 Die Menge an abzulagerndem Aushub ist abhängig von einzelnen, grossen Bauvorhaben. In den nächsten Jahren ist bei durchschnittlicher Bautätigkeit mit einem Anfall von ca. 70'000 m3–90'000 m3 unverschmutzter Aushub (Typ A) zu rechnen. Die steinproduzierenden Betriebe im Kanton Glarus sind für den Verkauf ihrer Materialien auf Gegenfuhren von abzulagerndem Material angewiesen, um auf dem Markt bestehen zu können. Auf diese Weise werden pro Jahr rund 40'000 m3– 50‘000 m3 unverschmutzter Aushub auf Glarner Deponien abgelagert. In den nächsten 10 Jahren müssen darum in den Gemeinden folgende Deponievolumina für unverschmutzten Aushub zur Verfügung stehen: Abb. 6: Kurzfristig nötige Deponievolumina in den Gemeinden (Quelle: Abfallplanung 2018) Seitens des Kantons Glarus wurden die Gemeinden im Jahre 2011 auf sich abzeichnende Engpässe bei der Entsorgung von Aushubmaterial hingewiesen. Der Kanton hat pro Gemeinde drei geeignete Standorte für Aushubdeponien ausgewiesen. Diese Standortangaben wurden den Gemeinden übergeben. In der Gemeinde Glarus Nord steht die Auffüllung «Krähberg I» seit Abschluss des dortigen Abbaus in 2017 in Betrieb. Die Deponie «Ardega» bereitet sich vor, die Annahme von unverschmutztem Aushub in absehbarer Zeit einzustellen, da sie sich auf Typ B-Material (früher Inertstoffe genannt) zu fokussieren hat. 7 Grundlage bildet die kantonale Abfallplanung 2018 vom 16. Januar 2018 Bedarfsnachweis: Steinbruch «Haltengut» samt Erweiterung für Betonkiesversorgung relevant Entsorgungsmenge Engpässe im Bereich Deponie Typ A absehbar Spezifische Situation in Glarus Nord MRR – Michael Rothen Raumplanung 12 Im Bereich der Typ B-Materialien besteht für die nächsten 10 Jahre dadurch vorerst kein Handlungsbedarf. Die Deponie «Ardega» hat ein Restkompartiment von 200‘000 m3 für den Kanton Glarus reserviert zu halten. Hingegen und als logische Konsequenz daraus verringert dies unmittelbar die bisherigen Kapazitäten im Bereich Typ A-Material. Die Annahme von unverschmutztem Aushub wird am Standort Ardega zurückhaltend gehandhabt mit einem reservierten Kompartiment von 100'000 m3. Am «Krähberg I» besteht ein Restauffüllvolumen von 190'000 m3. Die Erweiterung «Krähberg II» bietet nach bisherigen Abschätzungen ein Potenzial von rund 132'000 m3. Auf diese Weise lässt sich der kurzfristig nötige Bedarf an Deponievolumen für unverschmutzen Aushub (Typ A) für die nächsten acht bis zehn Jahre höchstens knapp bewerkstelligen (rund 422'000 m3 «Ist» vs. 440'000–550'000 m3 «Soll»). Die beiden im Gemeinderichtplan Glarus Nord im Koordinationsstand «Vororientierung» enthaltenen, möglichen zusätzlich Deponiestandorte «Ausserflechsen» (Riet) und «Gärbi, Allmeind» (Bilten) sind weiterzubearbeiten und die vertieften Abklärungen und Koordinationen vorzunehmen. Sie sind für die mittel- bis langfristige Sicherstellung des kantonal nötigen Deponievolumens (Typ A) erforderlich. 6.3 Umweltverträglichkeit Zum Nachweis der Umweltverträglichkeit des Vorhabens «Abbau und Deponie Krähberg II» und zwecks Erfüllung der UVP-Pflicht wurde ausgehend von der Relevanzmatrix ein ergänzender Bericht «Fachbereiche Flora und Fauna, Boden, Landschaft und Rekultivierung» (Stand 30. Juni 2017) erarbeitet8. Dieser Spezialbericht bildet massgebliche Grundlage für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens durch den Kanton (Departement Bau und Umwelt, Abteilung Umweltschutz und Energie, kantonale Umweltschutzfachstelle). Die Unterlagen sind als vollständig beurteilt worden. Für die Verwirklichung des Vorhabens «Abbau und Deponie Krähberg II» bilden weitere Bewilligungen Voraussetzung gesetzt: – Bewilligung zur Beseitigung von geschützten Lebensräumen nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz – Abbaubewilligung nach dem Bundesgesetz über den Gewässerschutz – Rodungsbewilligung nach dem Bundesgesetz über den Wald – Bewilligung nach dem kantonalen Bergbaugesetz Im Bericht zur kantonalen Beurteilung durch die Umweltschutzfachstelle vom 27. Juni 2019 ist festgehalten, dass die Prüfung des Vorhabens «Abbau und Deponie Krähberg II» gezeigt hat, dass es den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht und es verbunden mit Auflagen umweltverträglich ist (siehe Anhang). 8 Dieser Spezialbericht bildet Bestandteil des Berichts «Gesuch temporäre Umzonung Abbau und Deponie Krähberg II» vom 4. Juli 2017 (siehe Anhang A). Bedarfsnachweis: Deckung Deponiebedarf bedingt Erweiterung «Krähberg II» Folgemassnahmen Glarus Nord Spezialbericht zum Nachweis der Umweltverträglichkeit Koordination mit weiteren Bewilligungen (Art. 21 UVPV) Positives Ergebnis der kantonalen Beurteilung der UVP MRR – Michael Rothen Raumplanung 13 6.3.1 Kurzabriss über berührte Umweltaspekte Die Erschliessung für den Perimeter «Krähberg II» erfolgt über die bereits vorhandene Erschliessung «Krähberg I». Durch die Erweiterung «Krähberg II» ist keine Verkehrszunahme zu erwarten. Gemäss der Verkehrsstatistik des Werks ist die Anzahl der LKW-Bewegungen mit den am 29. Oktober 1996 zum Gesuch «Abbau Bortwald» erhobenen Werten nach wie vor vergleichbar. Die Erweiterung tangiert auch keine Langsamverkehrsverbindungen. Die zuständige kantonale Forstbehörde hat am 14. Dezember 2016 positiv Stellung genommen zum Rodungsgesuch über 7'859 m2 Wald für die Erweiterung «Krähberg II» (mit Auflagen und Bedingungen). Auf eine Waldfeststellung kann verzichtet werden. Gemäss Art. 19 RBG zählen Abbau- und Deponiezonen zu den Nichtbauzonen. Aufgrund des Ausmasses der Rodung > 5'000 m2 besteht eine Pflicht zur Anhörung des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Das BAFU hat am 9. Juni 2020 sowohl zur Rodung als auch zur Aufforstung positiv Stellung genommen (mit Anträgen). Die erforderliche Rodung soll nach Abschluss des Abbau- und Deponiebetriebs vor Ort gleichflächig ersetzt werden (Realersatz > temporäre Rodung). In den Unterlagen wird aufgezeigt, dass das geplante Abbau- und Deponiegebiet in der Gefahrenkartierung nicht vollständig behandelt wurde. Im Bereich des Abbau- und Deponieperimeters sind Stein- und Blockschlag, Hangmure und Spontanrutschung eingetragen. Weiter ist festgehalten, dass in den letzten 20 Jahren keine Murgänge aufgetreten sind. Vor der Rekultivierung wird die Situation nochmals zu beurteilen sein. Allfällige Massnahmen wie z.B. Schutzdämme können im Rahmen der Rekultivierung umgesetzt werden. Das Vorhaben «Abbau und Deponie Krähberg II» ist am Südrand des Wildtierkorridors GL04 situiert und kann Auswirkungen auf diesen zeitigen. Gestützt auf einen Augenschein wurde der betroffene Rand bewertet und entsprechenden Massnahmen abgeleitet. Mit diesen lassen sich die Auswirkungen des Vorhabens minimieren und kompensieren. Die weiteren (Umwelt-)Belange in den Bereichen Lärm/Erschütterung, Luftreinhaltung, Grund- und Hangwasser, Oberflächengewässer/Entwässerung, Naturschutz (Flora/Fauna), Boden, Landschaft/Rekultivierung, Abfälle und Altlasten sind in den Unterlagen ebenfalls stufengerecht abgehandelt. Es sind aus umwelttechnischer Sicht wenig bzw. keine grösseren Nachteile zu erwarten. Die Verarbeitung des Abbau- und Deponiematerials in der Nähe des Hartschotterwerks hat geringen Einfluss auf die Landschaft und die Umwelt. 6.4 Umsetzung in kommunaler Richt-/Nutzungsplanung Im Gemeinderichtplan Glarus Nord ist der Standort «Haltengut» als Ausgangslage enthalten. In den richtungsweisenden Festlegungen (Kapitel 8.9 Materialbewirtschaftung, Abbau und Verarbeitung) ist festgehalten, dass die Gemeinde die vorhandenen Abbau- und Materialablagerungsstellen und weitere Anlagen der Verkehr und Erschliessung Wald und Rodungen Zustimmung BAFU Naturgefahren Wildtierkorridor Weitere (Umwelt-)Belange Gemeinderichtplan (GRIP) MRR – Michael Rothen Raumplanung 14 Materialbewirtschaftung richt- und nutzungsplanerisch absichert. Insbesondere soll der Abbau im «Haltengut» die notwendigen Erweiterungsflächen erhalten. Die räumlich konkrete und grundeigentümerverbindliche Umsetzung des Vorhabens «Abbau und Deponie Krähberg II» erfolgt in der Nutzungsplanung im Zonenplan «Nutzung», Flugplatz Mollis und Ferienhauszonen, Nr. 6a, mittels einer Abbauzone (Grundnutzungszone gemäss Art. 40 Baureglement, BauR) und einer überlagerten Deponiezone (Art. 40 und 44 BauR). Beide Zonen gelten als standortgebundene Nichtbauzonen nach Art. 18 RPG (siehe auch Art. 19 RBG bzw. Art. 21 und 22 Bauverordnung, BauV). Es besteht jeweils eine Überbauungsplanpflicht. Abb. 7: Zonenplan «Nutzung», Abbau- und Deponiezonen «Haltengut» (Quelle: Gemeinde Glarus Nord) Fragen der Befristungen und/oder der Etappierung werden im nachgelagerten Bewilligungsverfahren geklärt und soweit nötig verfügt. Gemäss Art. 33b RBG wird für erhebliche Vorteile, die durch raumplanerische Massnahmen entstehen, eine Mehrwertabgabe erhoben. Darunter fallen beispielsweise die Neuzuweisung zu einer Abbau- und/oder Deponiezone. Die Gemeinde Glarus Nord hat die Mehrwertabgabe mittels Vertrags mit der Hartschotterwerk Haltengut AG geregelt (inkl. Erstellung eines Registerschuldbriefs mit Eintrag im Grundbuch). Für die Zuweisung zu einer Abbau- und/oder Deponiezone gilt ein Mehrwertabgabesatz von wenigstens 20 %. Gemäss Vorprüfungsbericht vom 3. Juli 2019 wird das Vorhaben bzw. dessen Umsetzung in der Nutzungsplanung positiv beurteilt. Es wurde lediglich Feinabstimmungsbedarf festgehalten, der unterdessen als bereinigt gilt. Nutzungsplanung (NUP) Umsetzung mittels Nichtbauzonen nach Art. 18 RPG - Abbauzone (Grundnutzung) - Deponiezone überlagert Befristung und Etappierung Mehrwertausgleich Positive Vorprüfung durch das Departement Bau und Umwelt MRR – Michael Rothen Raumplanung 15 6.5 Interessenabwägung Am Vorhaben «Abbau und Deponie Krähberg II» bzw. dem Erweiterungsvorhaben E5.01 «Haltengut» besteht nachweislich ein erhebliches öffentliches Interesse (insbesondere auch gestützt auf den funktionalen Zusammenhang mit dem Deponie- Objekt Nr. E4.02 «Krähberg»).

Art. 3

RPV sowie die planungs- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen dargelegt, begründet und nachgewiesen. Das Vorhaben ist einwandfrei und stufengerecht in die raumplanerischen Instrumente integriert. Es gilt sowohl als genehmigungsfähig nach Art. 28 RBG als auch als umweltverträglich gemäss der UVPV. Die räumliche Abstimmung ist damit umfassend erstellt. Im Ergebnis ist die Erhebung des Erweiterungsvorhabens E5.01 «Haltengut» zur Festsetzung sachlich gerechtfertigt und begründet. Die weitere Konkretisierung und Beurteilung der in den bisherigen Verfahren hervorgebrachten Auflagen und Anträgen hat stufengerecht in den nachgelagerten Verfahren und weiterhin unter Abwägung aller berührter Interessen zu erfolgen. 7 Auswirkungen 7.1 Personelle und finanzielle Auswirkungen auf Kanton Das Erweiterungsvorhaben «Haltengut» bzw. das Vorhaben «Abbau und Deponie Krähberg II» hat keine personellen Auswirkungen auf den Kanton. 7.2 Auswirkungen auf die Beziehungen zum Bund Die Sicherstellung bedarfsgerechter Ver- und Entsorgungslösungen in den Kantonen liegt im Interesse der Schweizerischen Volkswirtschaft. 7.3 Auswirkungen auf die Beziehung zu den Kantonen Grundsätzlich erfolgt die Sicherstellung bedarfsgerechter Ver- und Entsorgungslösungen kantonal. Der Kanton Glarus pflegt soweit sinnvoll die Zusammenarbeit und stimmt sich in solchen Fragen aktiv mit den Nachbarkantonen ab. 7.4 Auswirkungen auf die Gemeinden Mit dem vorliegenden Vorhaben setzt die Gemeinde im Sinne der raumplanerischen Verbundaufgabe einerseits wichtige behördenverbindliche kantonale MRR – Michael Rothen Raumplanung 16 Richtplanaufträge im Bereich Ver- und Entsorgung9 grundeigentümerverbindlich in der kommunalen Nutzungsplanung um. Andererseits schafft sie damit Planungs- und Rechtssicherheit für ansässige Betriebe, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien am Markt zu bestehen haben. 7.5 Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt Die bedarfsgerechte Ver- und Entsorgung ist ein wichtiger Aspekt sowohl im Bereich Wirtschaft als auch Gesellschaft. Mineralische Rohstoffe sind endlich. Der Abbau reduziert die diesbezüglichen Reserven. Er erfolgt gestützt auf das Versorgungskonzept Kanton Glarus jedoch bedarfs- und damit generationengerecht. Dies ist von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton. Mit der Schaffung von Deponie-Kapazitäten für unverschmutztem Aushub wird lokal ein sinnvoller Beitrag an den kantonale Entsorgungsauftrag geleistet. Das Vorhaben gilt nach den geltenden Gesetzen als genehmigungsfähig und umweltverträglich. Insgesamt ist von einer neutralen bis positiven Nachhaltigkeitsbeurteilung auszugehen. 7.6 Gesamtbeurteilung Nach Prüfung der Unterlagen, der Beurteilungen durch die Umweltfachstelle (UVP) und das Departement Bau und Umwelt (NUP), der Ergebnisse der Vernehmlassung sowie der Anhörung und den Mitwirkungen sowie aufgrund der erstellten Interessenabwägung kommt das Departement Bau und Umwelt zum Schluss, dass das vorliegende Vorhaben aus kantonaler Sicht auf Stufe Richtplan abgestimmt und raumplanerisch zweckmässig ist. Für die erforderliche raumplanerische und umweltrechtliche Abstimmung liegen ausreichende Beurteilungsgrundlagen vor. Es bestehen auf keiner Staatsebene (Bund, Nachbarkantone, Kanton Glarus und Gemeinde Glarus Nor) räumliche Konflikte, die dem Vorhaben entgegenstehen. Gestützt auf diese Erwägungen beantragt das Departement Bau und Umwelt die Fortschreibung des kantonalen Richtplans 2018 zu beschliessen. 9 Kantonale Abfallplanung 2018 und Entsorgunsgkonzept Kanton Glarus 2020 MRR – Michael Rothen Raumplanung 17 Anhang – 1_Gesuch Abbau und Deponie Krähberg II vom 4. Juli 2017 (mit Anhängen) – 2_Kantonale Beurteilung durch die Umweltschutzfachstelle vom 27. Juni 2019

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