Propose a change

Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Einträge

1 Die Urkundspersonen werden in das UPReg mit den folgenden Daten eingetragen: a. die Namen und Vornamen gemäss Pass oder Identitätskarte; b. Geburtsdatum; c. Staatsangehörigkeit; d. Berufs- oder Funktionsbezeichnung nach dem massgebenden Recht sowie Bezeichnung des massgebenden Kantons oder der Bundesbehörde; e. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) nach dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) und gegebenenfalls im massgebenden Kanton verwendete Nummer der Urkundsperson; f. Geschäfts- oder Amtsadresse gemäss Eintrag im UID-Register (Art. 6 UIDG); g. Datum der Erteilung der amtlichen Befugnis; h. gegebenenfalls Datum des Wegfalls der amtlichen Befugnis; i. zur Überprüfung von Signaturen und zur Authentifizierung der Urkundsperson durch das UPReg:1. falls dauerhafte Zertifikate verwendet wurden oder werden: diese Zertifikate, 2. falls Einmalzertifikate verwendet wurden oder werden: die dauerhaften Seriennummern oder andere Elemente dieser Zertifikate, die eine eindeutige Identifikation der Urkundsperson ermöglichen, sowie Angaben über den verwendeten Authentifizierungs-Mechanismus. 2 Für jede erneute Zulassung einer schon einmal zugelassenen Urkundsperson wird im UPReg ein neuer Eintrag erstellt. Nicht mehr rechtswirksame Daten bleiben bestehen und werden als solche gekennzeichnet. SR 431.03

Your change, as a redline

Art. 7 Einträge

1 Die Urkundspersonen werden in das UPReg mit den folgenden Daten eingetragen: a. die Namen und Vornamen gemäss Pass oder Identitätskarte; b. Geburtsdatum; c. Staatsangehörigkeit; d. Berufs- oder Funktionsbezeichnung nach dem massgebenden Recht sowie Bezeichnung des massgebenden Kantons oder der Bundesbehörde; e. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) nach dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) und gegebenenfalls im massgebenden Kanton verwendete Nummer der Urkundsperson; f. Geschäfts- oder Amtsadresse gemäss Eintrag im UID-Register (Art. 6 UIDG); g. Datum der Erteilung der amtlichen Befugnis; h. gegebenenfalls Datum des Wegfalls der amtlichen Befugnis; i. zur Überprüfung von Signaturen und zur Authentifizierung der Urkundsperson durch das UPReg:1. falls dauerhafte Zertifikate verwendet wurden oder werden: diese Zertifikate, 2. falls Einmalzertifikate verwendet wurden oder werden: die dauerhaften Seriennummern oder andere Elemente dieser Zertifikate, die eine eindeutige Identifikation der Urkundsperson ermöglichen, sowie Angaben über den verwendeten Authentifizierungs-Mechanismus. 2 Für jede erneute Zulassung einer schon einmal zugelassenen Urkundsperson wird im UPReg ein neuer Eintrag erstellt. Nicht mehr rechtswirksame Daten bleiben bestehen und werden als solche gekennzeichnet. SR 431.03

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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