Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 17 Ursprungsbundesland, Bestimmungsbundesland
(1) „Ursprungsbundesland“ ist das Bundesland, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist. Bei Waren, die aus Einzelteilen bestehen, die verschiedene Ursprungsbundesländer haben, oder ausländischen Ursprungs sind, ist das Bundesland als Ursprungsbundesland anzugeben, in dem die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Kann das Ursprungsbundesland nicht ermittelt werden, ist das Bundesland anzugeben, aus dem die Ware versandt oder in den Handel gebracht wurde. Das Ursprungsbundesland ist mit der Schlüsselnummer des Bundeslandes nach Anlage 3 zu benennen. Ist die Ware ausländischen Ursprungs, so ist stattdessen die Schlüsselnummer für das Ausland zu benennen. (2) „Bestimmungsbundesland“ ist das Bundesland, in dem die Ware verbleiben soll. Ist zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt, in welchem Bundesland die Ware verbleiben soll, ist das Bundesland anzugeben, in das die Ware zunächst verbracht wird. Das Bestimmungsbundesland ist mit der Schlüsselnummer des Bundeslandes nach Anlage 3 zu benennen. Ist die Ware für das Ausland bestimmt, so ist stattdessen die Schlüsselnummer für das Ausland zu benennen.
§ 17 Ursprungsbundesland, Bestimmungsbundesland
(1) „Ursprungsbundesland“ ist das Bundesland, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist. Bei Waren, die aus Einzelteilen bestehen, die verschiedene Ursprungsbundesländer haben, oder ausländischen Ursprungs sind, ist das Bundesland als Ursprungsbundesland anzugeben, in dem die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Kann das Ursprungsbundesland nicht ermittelt werden, ist das Bundesland anzugeben, aus dem die Ware versandt oder in den Handel gebracht wurde. Das Ursprungsbundesland ist mit der Schlüsselnummer des Bundeslandes nach Anlage 3 zu benennen. Ist die Ware ausländischen Ursprungs, so ist stattdessen die Schlüsselnummer für das Ausland zu benennen. (2) „Bestimmungsbundesland“ ist das Bundesland, in dem die Ware verbleiben soll. Ist zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt, in welchem Bundesland die Ware verbleiben soll, ist das Bundesland anzugeben, in das die Ware zunächst verbracht wird. Das Bestimmungsbundesland ist mit der Schlüsselnummer des Bundeslandes nach Anlage 3 zu benennen. Ist die Ware für das Ausland bestimmt, so ist stattdessen die Schlüsselnummer für das Ausland zu benennen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.