Jagdverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17
Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung 1 Der Regierungsrat erlässt alljährlich Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung und regelt darin insbesondere die Patent- und Abschussgebühren, die Meldetermine, die Jagd- und Schontage, die Schusszeiten, die Irrtumsabschüsse, die Markierungs-, Kontroll- und Meldepflichten, die Abschuss- und Fallwildstatistik sowie die kantonale Trophäenschau. * 2 Im Interesse des Natur-, Landschafts- und Wildschutzes, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Tierseuchenpolizei können in diesen Ausführungsbestimmungen besondere Massnahmen, insbesondere die Anordnung von Regulationsmassnahmen oder die Durchführung einer Regulationsjagd, angeordnet werden. * 6) Gemäss dem per 1. Januar 2016 neu eingefügten Art. 3 Bst. f (OGS 2015, 20) legt das Bau- und Raumentwicklungsdepartement den Abschussplan fest. Art. 16 Abs. 3 wurde irrtümlich nicht angepasst (siehe Botschaft des Regierungsrats zu einem
Art. 17
Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung 1 Der Regierungsrat erlässt alljährlich Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung und regelt darin insbesondere die Patent- und Abschussgebühren, die Meldetermine, die Jagd- und Schontage, die Schusszeiten, die Irrtumsabschüsse, die Markierungs-, Kontroll- und Meldepflichten, die Abschuss- und Fallwildstatistik sowie die kantonale Trophäenschau. * 2 Im Interesse des Natur-, Landschafts- und Wildschutzes, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Tierseuchenpolizei können in diesen Ausführungsbestimmungen besondere Massnahmen, insbesondere die Anordnung von Regulationsmassnahmen oder die Durchführung einer Regulationsjagd, angeordnet werden. * 6) Gemäss dem per 1. Januar 2016 neu eingefügten Art. 3 Bst. f (OGS 2015, 20) legt das Bau- und Raumentwicklungsdepartement den Abschussplan fest. Art. 16 Abs. 3 wurde irrtümlich nicht angepasst (siehe Botschaft des Regierungsrats zu einem
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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