Jagdverordnung
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Change 1
Art. 2 OGS 1991, 49
Regierungsrat 1 Der Regierungsrat ist Aufsichtsbehörde. Er erlässt die jährlichen Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung. 2 Er ist überdies zuständig für: a. die Wahl der Jägerprüfungskommission und den Erlass der Ausführungsbestimmungen über die Eignungsprüfung der Jäger; b. * die Festlegung der Jagd- und Schusszeiten, die Verlängerung der Schonzeiten sowie die Einschränkung der jagdbaren Arten; c. * die Festlegung der Patent- und Abschussgebühren sowie der Gebühren der Hegejagd; d. * … e. * den Erlass von Vorschriften über das Gästepatent; f. das Verbot der Jagd aus wichtigen Gründen; g. * den Erlass von Bestimmungen über die Zulassung, die Ausbildung und den Einsatz von Jagdhunden; h. den Erlass von Vorschriften über Jagdgeräte, Hilfsmittel und die Benutzung von Motorfahrzeugen; i. die Bezeichnung der Wildschutzgebiete; k. * den Erlass der Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft; l. die Anordnung von Schutzmassnahmen und Schutzzonen; m. die Bewilligung zum Aussetzen von Wild; n. * … o. die Festlegung der Abschussprämien für Raubwild und jagdbare Vögel; p. * … q. * den Abschluss von Gegenrechtsvereinbarungen über die Jagdausübung. Art. 3 * Bau- und Raumentwicklungsdepartement * 1 Dem Bau- und Raumentwicklungsdepartement obliegt: * a. die Regelung der Hegejagd (ohne Gebühren) und die Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung nicht heimischer Arten; b. die Bewilligung der Nachtjagd; c. * die Anordnung von Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung
Art. 2 OGS 1991, 49
Regierungsrat 1 Der Regierungsrat ist Aufsichtsbehörde. Er erlässt die jährlichen Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung. 2 Er ist überdies zuständig für: a. die Wahl der Jägerprüfungskommission und den Erlass der Ausführungsbestimmungen über die Eignungsprüfung der Jäger; b. * die Festlegung der Jagd- und Schusszeiten, die Verlängerung der Schonzeiten sowie die Einschränkung der jagdbaren Arten; c. * die Festlegung der Patent- und Abschussgebühren sowie der Gebühren der Hegejagd; d. * … e. * den Erlass von Vorschriften über das Gästepatent; f. das Verbot der Jagd aus wichtigen Gründen; g. * den Erlass von Bestimmungen über die Zulassung, die Ausbildung und den Einsatz von Jagdhunden; h. den Erlass von Vorschriften über Jagdgeräte, Hilfsmittel und die Benutzung von Motorfahrzeugen; i. die Bezeichnung der Wildschutzgebiete; k. * den Erlass der Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft; l. die Anordnung von Schutzmassnahmen und Schutzzonen; m. die Bewilligung zum Aussetzen von Wild; n. * … o. die Festlegung der Abschussprämien für Raubwild und jagdbare Vögel; p. * … q. * den Abschluss von Gegenrechtsvereinbarungen über die Jagdausübung. Art. 3 * Bau- und Raumentwicklungsdepartement * 1 Dem Bau- und Raumentwicklungsdepartement obliegt: * a. die Regelung der Hegejagd (ohne Gebühren) und die Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung nicht heimischer Arten; b. die Bewilligung der Nachtjagd; c. * die Anordnung von Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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