Jagdverordnung
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Change 1
Art. 24
Munition 1 Für die Jagd auf Rotwild, Gemsen und Murmeltiere ist nur die Kugelpatrone zugelassen. 2 Jagdkugelpatronen müssen mindestens 450 Joule Auftreffenergie auf eine Distanz vom 100 m aufweisen. Das Geschossgewicht darf nicht weniger als 2,9 g betragen. 3 Für die folgenden Wildarten sind höhere Mindestwerte verlangt: Wildart E in Joule Distanz/m Geschoss/g Rotwild, Steinwild und Schwarzwild 2 000 200 9,0 g Gemswild 1 500 150 6,0 g Rehwild 1 200 100 3,5 g 4 Auf der Nieder-, Wasserwild- und Winterjagd dürfen Schrotpatronen mit höchstens 18,2 mm (Kaliber 12) und Schrote von höchstens 4,5 mm verwendet werden. 5 Für die Jagd auf Schwarzwild ist das Flintenlaufgeschoss gestattet. 6 Vollmantelgeschosse sowie nicht für den Jagdgebrauch konzipierte Munition sind verboten. * Art. 24a * Schussdistanzen 1 Es gelten folgende maximale Schussdistanzen: a. für den Schrotschuss sowie für Flintenlaufgeschosse 35 Meter; b. für den Kugelschuss 200 Meter. 2 Beim Schätzen der Schussdistanzen werden Schätzfehler von maximal 10 Prozent zugestanden. Art. 25 * Jagdhunde 1 Auf der Jagd sind nur Jagdhunde zugelassen. Der Regierungsrat erlässt in den jährlichen Ausführungsbestimmungen Vorschriften über Zulassung, Verwendung und Ristmass von Jagdhunden.
Art. 24
Munition 1 Für die Jagd auf Rotwild, Gemsen und Murmeltiere ist nur die Kugelpatrone zugelassen. 2 Jagdkugelpatronen müssen mindestens 450 Joule Auftreffenergie auf eine Distanz vom 100 m aufweisen. Das Geschossgewicht darf nicht weniger als 2,9 g betragen. 3 Für die folgenden Wildarten sind höhere Mindestwerte verlangt: Wildart E in Joule Distanz/m Geschoss/g Rotwild, Steinwild und Schwarzwild 2 000 200 9,0 g Gemswild 1 500 150 6,0 g Rehwild 1 200 100 3,5 g 4 Auf der Nieder-, Wasserwild- und Winterjagd dürfen Schrotpatronen mit höchstens 18,2 mm (Kaliber 12) und Schrote von höchstens 4,5 mm verwendet werden. 5 Für die Jagd auf Schwarzwild ist das Flintenlaufgeschoss gestattet. 6 Vollmantelgeschosse sowie nicht für den Jagdgebrauch konzipierte Munition sind verboten. * Art. 24a * Schussdistanzen 1 Es gelten folgende maximale Schussdistanzen: a. für den Schrotschuss sowie für Flintenlaufgeschosse 35 Meter; b. für den Kugelschuss 200 Meter. 2 Beim Schätzen der Schussdistanzen werden Schätzfehler von maximal 10 Prozent zugestanden. Art. 25 * Jagdhunde 1 Auf der Jagd sind nur Jagdhunde zugelassen. Der Regierungsrat erlässt in den jährlichen Ausführungsbestimmungen Vorschriften über Zulassung, Verwendung und Ristmass von Jagdhunden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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