Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 39
(1) Der Bescheid soll enthalten 1. die Bezeichnung der erlassenden Behörde, 2. die Personalangaben des Berechtigten, 3. die Personalangaben des Verfolgten, soweit dieser mit dem Berechtigten nicht personengleich ist, 4. die Bezeichnung der dem Bescheid zugrunde liegenden Entscheidungen oder gütlichen Einigungen, 5. die Angabe der Höhe der rückerstattungsrechtlichen Ansprüche unter Berücksichtigung des § 23, 6. die Angabe der Höhe des insgesamt geschuldeten Geldbetrags, 7. die Aufteilung des Geldbetrags gemäß § 32, 8. die Anrechnung von Vorleistungen oder Darlehen (§ 36), 9. die Angabe der Leistungsempfänger im Falle des § 37, 10. den Hinweis auf die im Rahmen des § 34 zu zahlenden Zinsen, 11. die Gründe für die Aufteilung des Geldbetrags, 12. die Belehrung über den Rechtsbehelf, 13. das Datum und die Unterschrift. (2) Im Falle des § 38 Abs. 1 Satz 2 soll der Bescheid ferner enthalten die Gründe für die Abänderung oder Ergänzung gemäß § 14 Abs. 1.
§ 39
(1) Der Bescheid soll enthalten 1. die Bezeichnung der erlassenden Behörde, 2. die Personalangaben des Berechtigten, 3. die Personalangaben des Verfolgten, soweit dieser mit dem Berechtigten nicht personengleich ist, 4. die Bezeichnung der dem Bescheid zugrunde liegenden Entscheidungen oder gütlichen Einigungen, 5. die Angabe der Höhe der rückerstattungsrechtlichen Ansprüche unter Berücksichtigung des § 23, 6. die Angabe der Höhe des insgesamt geschuldeten Geldbetrags, 7. die Aufteilung des Geldbetrags gemäß § 32, 8. die Anrechnung von Vorleistungen oder Darlehen (§ 36), 9. die Angabe der Leistungsempfänger im Falle des § 37, 10. den Hinweis auf die im Rahmen des § 34 zu zahlenden Zinsen, 11. die Gründe für die Aufteilung des Geldbetrags, 12. die Belehrung über den Rechtsbehelf, 13. das Datum und die Unterschrift. (2) Im Falle des § 38 Abs. 1 Satz 2 soll der Bescheid ferner enthalten die Gründe für die Abänderung oder Ergänzung gemäß § 14 Abs. 1.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.