Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 5a
Sind feststellbare Vermögensgegenstände, die verlorengegangen sind, durch einen der in § 1 genannten Rechtsträger innerhalb der in Artikel 4 der Berliner Verfassung von 1950 festgelegten Grenzen, aber außerhalb des Gebiets der jetzigen Westsektoren von Berlin entzogen worden, so gilt die Entziehung als innerhalb des Geltungsbereichs der in § 11 Nr. 1 Buchstabe d genannten Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände vorgenommen, wenn die Personen, denen die Vermögensgegenstände entzogen worden sind, oder deren Rechtsnachfolger zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 31. Dezember 1961 ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt oder ihren Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder in Gebieten hatten, mit deren Regierungen die Bundesrepublik Deutschland am 8. Oktober 1964 diplomatische Beziehungen unterhält. § 45 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
§ 5a
Sind feststellbare Vermögensgegenstände, die verlorengegangen sind, durch einen der in § 1 genannten Rechtsträger innerhalb der in Artikel 4 der Berliner Verfassung von 1950 festgelegten Grenzen, aber außerhalb des Gebiets der jetzigen Westsektoren von Berlin entzogen worden, so gilt die Entziehung als innerhalb des Geltungsbereichs der in § 11 Nr. 1 Buchstabe d genannten Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände vorgenommen, wenn die Personen, denen die Vermögensgegenstände entzogen worden sind, oder deren Rechtsnachfolger zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 31. Dezember 1961 ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt oder ihren Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder in Gebieten hatten, mit deren Regierungen die Bundesrepublik Deutschland am 8. Oktober 1964 diplomatische Beziehungen unterhält. § 45 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.