Propose a change

Statuten des Zweckverbands für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13

3. Sachgeschäfte 1 Die Delegiertenversammlung beschliesst über 1. die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Projekten und Institutionen gemäss Art. 34, 2. die Festlegung und Abänderung des Finanzierungsschlüssels gemäss Art. 30 und die Höhe der Mitgliederbeiträge aufgrund des festgelegten Finanzierungsschlüssels, 3. die Festlegung der Stimmrechte der Verbandsgemeinden gemäss Art. 9 Abs. 3, 4. die Änderung der Statuten, 5. die Genehmigung von nicht im Voranschlag enthaltenen ausserordentlichen Ausgaben an anerkannte oder noch nicht anerkannte Institutionen und Projektträgerschaften, wenn sie im Einzelfall Fr. 50'000.– oder pro Jahr die Gesamtsumme von Fr. 200'000.– übersteigen oder für mehr als zwei Jahre verbindlich bewilligt werden, im Rahmen der verfügbaren Verbandsmittel, Seite 6/15 6. wichtige Beschlüsse im Sinne von § 54 GG 4 wie a. Änderung des Verbandszwecks, b. die Auflösung des Verbandes gemäss Art. 37 Abs.2, c. Entscheidungen, die die Mitgliederbeiträge während mindestens 2 Jahren um mindestens 10 % verändern, d. Sonderkredite für ausserordentliche Beiträge an Institutionen und Projektträgerschaften ausserhalb der verfügbaren Mittel. 2 Die Delegierten sind verpflichtet, die notwendigen Ermächtigungen für Beschlüsse gemäss Abs. 1 Ziff. 6 bei den zuständigen Organen einzuholen.

Your change, as a redline

Art. 13

3. Sachgeschäfte 1 Die Delegiertenversammlung beschliesst über 1. die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Projekten und Institutionen gemäss Art. 34, 2. die Festlegung und Abänderung des Finanzierungsschlüssels gemäss Art. 30 und die Höhe der Mitgliederbeiträge aufgrund des festgelegten Finanzierungsschlüssels, 3. die Festlegung der Stimmrechte der Verbandsgemeinden gemäss Art. 9 Abs. 3, 4. die Änderung der Statuten, 5. die Genehmigung von nicht im Voranschlag enthaltenen ausserordentlichen Ausgaben an anerkannte oder noch nicht anerkannte Institutionen und Projektträgerschaften, wenn sie im Einzelfall Fr. 50'000.– oder pro Jahr die Gesamtsumme von Fr. 200'000.– übersteigen oder für mehr als zwei Jahre verbindlich bewilligt werden, im Rahmen der verfügbaren Verbandsmittel, Seite 6/15 6. wichtige Beschlüsse im Sinne von § 54 GG 4 wie a. Änderung des Verbandszwecks, b. die Auflösung des Verbandes gemäss Art. 37 Abs.2, c. Entscheidungen, die die Mitgliederbeiträge während mindestens 2 Jahren um mindestens 10 % verändern, d. Sonderkredite für ausserordentliche Beiträge an Institutionen und Projektträgerschaften ausserhalb der verfügbaren Mittel. 2 Die Delegierten sind verpflichtet, die notwendigen Ermächtigungen für Beschlüsse gemäss Abs. 1 Ziff. 6 bei den zuständigen Organen einzuholen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds