Propose a change

Statuten des Zweckverbands für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15

Einberufung 1 Die Verbandsleitung beruft in der ersten Jahreshälfte zur ordentlichen Delegiertenversammlung ein. 2 Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung wird durchgeführt, wenn die Geschäfte es erfordern oder wenn mindestens 12 Verbandsgemeinden oder der Kanton unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte dies verlangen. 3 Die Verbandsleitung stellt den Verbandsmitgliedern Datum, Zeit, Ort und Traktandenliste spätestens 30 Tage im Voraus zur Publikation an die Bevölkerung zu und publiziert diese Angaben selber im Kantonsblatt. 4 Gleichzeitig lädt die Verbandsleitung die Delegierten schriftlich unter Angabe der Traktanden ein. Die Unterlagen der zu behandelnden Geschäfte sind bei der Geschäftsstelle aufzulegen und den Delegierten und den Verbandsmitgliedern mit der Einladung zuzustellen. 4 Gemeindegesetz; SRL Nr. 150

Your change, as a redline

Art. 15

Einberufung 1 Die Verbandsleitung beruft in der ersten Jahreshälfte zur ordentlichen Delegiertenversammlung ein. 2 Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung wird durchgeführt, wenn die Geschäfte es erfordern oder wenn mindestens 12 Verbandsgemeinden oder der Kanton unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte dies verlangen. 3 Die Verbandsleitung stellt den Verbandsmitgliedern Datum, Zeit, Ort und Traktandenliste spätestens 30 Tage im Voraus zur Publikation an die Bevölkerung zu und publiziert diese Angaben selber im Kantonsblatt. 4 Gleichzeitig lädt die Verbandsleitung die Delegierten schriftlich unter Angabe der Traktanden ein. Die Unterlagen der zu behandelnden Geschäfte sind bei der Geschäftsstelle aufzulegen und den Delegierten und den Verbandsmitgliedern mit der Einladung zuzustellen. 4 Gemeindegesetz; SRL Nr. 150

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds