Statuten des Zweckverbands für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20
3. Sachgeschäfte Die Verbandsleitung a. genehmigt die von der Geschäftsstelle mit den Institutionen und Projektträgerschaften ausgearbeiteten Leistungsverträge, b. setzt die Beiträge an die anerkannten Institutionen und Projekte im Rahmen des Voranschlages fest und beschliesst allfällige Abänderungen, c. bewilligt nicht im Voranschlag enthaltene ausserordentliche Beiträge an als förderungswürdig oder noch nicht förderungswürdig anerkannte Institutionen und Projekte, im Einzelfall bis maximal Fr. 50'000.–, in einem Rechnungsjahr höchstens Fr. 200'000.–, im Einzelfall längstens für zwei Jahre, im Rahmen der verfügbaren Verbandsmittel, d. arbeitet einen Vorschlag für die Festsetzung der Mitgliederbeiträge der Verbandsmitglieder im Rahmen von Art. 29 Abs. 2 und Art. 30 zuhanden der Delegiertenversammlung aus, e. entscheidet über Kürzung oder Streichung von Leistungen an Institutionen und Projektträgerschaften gemäss Art. 36. 2.3.2 Verfahren
Art. 20
3. Sachgeschäfte Die Verbandsleitung a. genehmigt die von der Geschäftsstelle mit den Institutionen und Projektträgerschaften ausgearbeiteten Leistungsverträge, b. setzt die Beiträge an die anerkannten Institutionen und Projekte im Rahmen des Voranschlages fest und beschliesst allfällige Abänderungen, c. bewilligt nicht im Voranschlag enthaltene ausserordentliche Beiträge an als förderungswürdig oder noch nicht förderungswürdig anerkannte Institutionen und Projekte, im Einzelfall bis maximal Fr. 50'000.–, in einem Rechnungsjahr höchstens Fr. 200'000.–, im Einzelfall längstens für zwei Jahre, im Rahmen der verfügbaren Verbandsmittel, d. arbeitet einen Vorschlag für die Festsetzung der Mitgliederbeiträge der Verbandsmitglieder im Rahmen von Art. 29 Abs. 2 und Art. 30 zuhanden der Delegiertenversammlung aus, e. entscheidet über Kürzung oder Streichung von Leistungen an Institutionen und Projektträgerschaften gemäss Art. 36. 2.3.2 Verfahren
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.