Schul- und Disziplinarordnung der Schulen Hünenberg
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Change 1
Art. 10 Plichten der Schülerinnen und Schüler
1 Die Schülerinnen und Schüler haben gemäss § 23 des Schulgesetzes folgende Pflichten: a) Sie sind verpflichtet, den Unterricht vorschriftsgemäss zu besuchen, aktiv mitzuarbeiten und den Weisungen der Lehrpersonen nachzukommen; b) Sie haben allen Mitarbeitenden der Schulen sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern mit Anstand zu begegnen. 2 Weiter haben sie den Weisungen der Schulleitung und des Hausdienstes Folge zu leisten. 3 Die Schülerinnen und Schüler halten im Schulalltag folgende Verhaltensregeln und Vorschriften ein: a) sie respektieren ihr Gegenüber und vermeiden jegliche Form von Gewalt (verbal, medial, psychisch oder körperlich); b) zu den Gebäuden, Schul- und Fachräumen, zu Mobiliar und Schulmaterial tragen sie Sorge; c) fremdes Eigentum sowie fremde Datenbereiche respektieren sie; d) das Aufbewahren und das Herumzeigen von Medien und Dateien mit rassistischem, pornografischem und gewalttätigem Inhalt ist verboten; e) sie tragen angemessene und der jeweiligen Schulsituation angepasste Bekleidung. Kleider, die anstössigen oder sexuell aufreizenden Charakter haben, die Gewalt zur Schau stellen oder verherrlichen, provozieren oder stören, dürfen nicht getragen werden; f) private elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien wie Mobiltelefone, Smart-Watches etc. dürfen den Unterricht nicht stören und sind auf Verlangen der Lehrpersonen auszuschalten; g) ohne einen schulischen Auftrag dürfen auf dem Schulareal keine Szenen aufgezeichnet (aufnehmen, filmen, fotografieren) und an andere verschickt werden; h) das Schulareal darf während der Pause ohne Bewilligung nicht verlassen werden; i) der Konsum, Besitz und die Weitergabe von alkoholischen Getränken, Rauchware und anderweitigen Suchtmitteln sowie der Handel damit, sind verboten; j) der Unterricht ist in alkohol- und drogenfreiem Zustand zu besuchen; k) Waffen, Imitationen von Waffen und gefährliche Gegenstände sind auf dem Schulareal verboten; l) das Entfachen von Feuer und das Spielen mit Knallkörpern sind untersagt. 4 Die Schulhausordnungen regeln ergänzend schulhausbezogene Gegebenheiten. 5 Die Schülerinnen und Schüler haben alle Informationen der Lehrpersonen und der Schulleitung an die Eltern weiterzuleiten.
Art. 10 Plichten der Schülerinnen und Schüler
1 Die Schülerinnen und Schüler haben gemäss § 23 des Schulgesetzes folgende Pflichten: a) Sie sind verpflichtet, den Unterricht vorschriftsgemäss zu besuchen, aktiv mitzuarbeiten und den Weisungen der Lehrpersonen nachzukommen; b) Sie haben allen Mitarbeitenden der Schulen sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern mit Anstand zu begegnen. 2 Weiter haben sie den Weisungen der Schulleitung und des Hausdienstes Folge zu leisten. 3 Die Schülerinnen und Schüler halten im Schulalltag folgende Verhaltensregeln und Vorschriften ein: a) sie respektieren ihr Gegenüber und vermeiden jegliche Form von Gewalt (verbal, medial, psychisch oder körperlich); b) zu den Gebäuden, Schul- und Fachräumen, zu Mobiliar und Schulmaterial tragen sie Sorge; c) fremdes Eigentum sowie fremde Datenbereiche respektieren sie; d) das Aufbewahren und das Herumzeigen von Medien und Dateien mit rassistischem, pornografischem und gewalttätigem Inhalt ist verboten; e) sie tragen angemessene und der jeweiligen Schulsituation angepasste Bekleidung. Kleider, die anstössigen oder sexuell aufreizenden Charakter haben, die Gewalt zur Schau stellen oder verherrlichen, provozieren oder stören, dürfen nicht getragen werden; f) private elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien wie Mobiltelefone, Smart-Watches etc. dürfen den Unterricht nicht stören und sind auf Verlangen der Lehrpersonen auszuschalten; g) ohne einen schulischen Auftrag dürfen auf dem Schulareal keine Szenen aufgezeichnet (aufnehmen, filmen, fotografieren) und an andere verschickt werden; h) das Schulareal darf während der Pause ohne Bewilligung nicht verlassen werden; i) der Konsum, Besitz und die Weitergabe von alkoholischen Getränken, Rauchware und anderweitigen Suchtmitteln sowie der Handel damit, sind verboten; j) der Unterricht ist in alkohol- und drogenfreiem Zustand zu besuchen; k) Waffen, Imitationen von Waffen und gefährliche Gegenstände sind auf dem Schulareal verboten; l) das Entfachen von Feuer und das Spielen mit Knallkörpern sind untersagt. 4 Die Schulhausordnungen regeln ergänzend schulhausbezogene Gegebenheiten. 5 Die Schülerinnen und Schüler haben alle Informationen der Lehrpersonen und der Schulleitung an die Eltern weiterzuleiten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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