Schul- und Disziplinarordnung der Schulen Hünenberg
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15 Abwesenheiten und Dispensationen vom Unterricht
1 Im Kanton Zug gibt es keine gesetzliche Grundlagen für sogenannte "Jokertage" und somit kein Recht auf unbegründete Absenzen. 2 Die Eltern sind verpflichtet, für vorhersehbare Absenzen ihres Kindes um Bewilligung nachzusuchen. Die Dispensationsgesuche sind zu begründen und schriftlich wie folgt einzureichen: a) bei der Klassenlehrperson mind. eine Woche vorher für besondere Anlässe bis zu max. zwei Tagen in Folge, ausgenommen unmittelbar vor oder nach Ferien und Feiertagen; b) bei der entsprechenden Schulleitung mindestens drei Wochen vorher für mehr als zwei Tage in Folge und für Tage vor oder nach Feiertagen. 3 Unmittelbar vor und nach Ferien werden grundsätzlich keine Absenzen bewilligt. Liegen besondere Gründe vor, kann der Rektor bzw. die Rektorin im Sinne einer Ausnahme ein schriftlich begründetes Gesuch bewilligen. Das Gesuch ist mindestens drei Wochen im Voraus einzureichen. 4 Unvorhersehbare Absenzen müssen von den Eltern baldmöglichst der betreffenden Lehrperson mitgeteilt werden. In besonderen Fällen kann eine schriftliche Mitteilung eingefordert werden.
Art. 15 Abwesenheiten und Dispensationen vom Unterricht
1 Im Kanton Zug gibt es keine gesetzliche Grundlagen für sogenannte "Jokertage" und somit kein Recht auf unbegründete Absenzen. 2 Die Eltern sind verpflichtet, für vorhersehbare Absenzen ihres Kindes um Bewilligung nachzusuchen. Die Dispensationsgesuche sind zu begründen und schriftlich wie folgt einzureichen: a) bei der Klassenlehrperson mind. eine Woche vorher für besondere Anlässe bis zu max. zwei Tagen in Folge, ausgenommen unmittelbar vor oder nach Ferien und Feiertagen; b) bei der entsprechenden Schulleitung mindestens drei Wochen vorher für mehr als zwei Tage in Folge und für Tage vor oder nach Feiertagen. 3 Unmittelbar vor und nach Ferien werden grundsätzlich keine Absenzen bewilligt. Liegen besondere Gründe vor, kann der Rektor bzw. die Rektorin im Sinne einer Ausnahme ein schriftlich begründetes Gesuch bewilligen. Das Gesuch ist mindestens drei Wochen im Voraus einzureichen. 4 Unvorhersehbare Absenzen müssen von den Eltern baldmöglichst der betreffenden Lehrperson mitgeteilt werden. In besonderen Fällen kann eine schriftliche Mitteilung eingefordert werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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