Schul- und Disziplinarordnung der Schulen Hünenberg
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 32 Geltungsbereicht
1 Lehrpersonen, Schulleitungen und Rektor/-in sind befugt, Disziplinarmassnahmen anzuordnen. Diese erstrecken sich auf nicht tolerierbares Verhalten während des gesamten Schulbetriebs (im ordentlichen Unterricht, an Schulanlässen, in Klassen- und Schneesportlagern, auf dem Schulareal, im Schulbus, im Religionsunterricht ect.). 2 Als nicht tolerierbares Verhalten gelten nebst Verstössen gegen die Pflichten der Schülerinnen und Schüler (§ 10 der Schulordnung) u.a. auch: a) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht; b) Unpünktlichkeit; c) Massive Störung des Unterrichts; d) Wiederholte Arbeits- oder Leistungsverweigerung; e) Respektloses Verhalten gegenüber Mitmenschen; f) Sittliche Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern; g) Nichtbefolgen von Weisungen und Nichteinhalten von Abmachungen; h) Verbale, emotionale, mediale oder körperliche Gewalt; i) Aufbewahren, Herumzeigen und Weiterleiten von Medien und Daten mit rassistischem, pornografischem oder gewalttätigem Inhalt (siehe ICT Charte); j) Diebstahl oder Entwendung. 3 Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
Art. 32 Geltungsbereicht
1 Lehrpersonen, Schulleitungen und Rektor/-in sind befugt, Disziplinarmassnahmen anzuordnen. Diese erstrecken sich auf nicht tolerierbares Verhalten während des gesamten Schulbetriebs (im ordentlichen Unterricht, an Schulanlässen, in Klassen- und Schneesportlagern, auf dem Schulareal, im Schulbus, im Religionsunterricht ect.). 2 Als nicht tolerierbares Verhalten gelten nebst Verstössen gegen die Pflichten der Schülerinnen und Schüler (§ 10 der Schulordnung) u.a. auch: a) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht; b) Unpünktlichkeit; c) Massive Störung des Unterrichts; d) Wiederholte Arbeits- oder Leistungsverweigerung; e) Respektloses Verhalten gegenüber Mitmenschen; f) Sittliche Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern; g) Nichtbefolgen von Weisungen und Nichteinhalten von Abmachungen; h) Verbale, emotionale, mediale oder körperliche Gewalt; i) Aufbewahren, Herumzeigen und Weiterleiten von Medien und Daten mit rassistischem, pornografischem oder gewalttätigem Inhalt (siehe ICT Charte); j) Diebstahl oder Entwendung. 3 Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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