Abkommen zwischen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport handelnd für den Schweizerischen Bundesrat und dem Dänischen Verteidigungsministerium über die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung
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Change 1
Art. 14 Medizinische Versorgung und Versicherungen
1. Das ES-Personal hat den medizinischen und physischen Anforderungen zu entsprechen und über die notwendigen fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten zu verfügen, die vom GS für die entsprechende Aktivität vorgegeben werden. 2. Der ES entsendet kein Personal, das nicht über eine ausreichende Krankenversicherungsdeckung verfügt. 3. Auf Ersuchen des ES übermittelt der GS Informationen über spezielle Risiken, die von der Krankenversicherung zu decken sind. 4. Der GS erbringt medizinische und zahnärztliche Leistungen für das ES-Personal in der gleichen Qualität wie für das Personal des GS. 5. Der GS leistet medizinische Nothilfe für das ES-Personal kostenlos. Auf Verlangen des ES übernimmt der GS die weitere Behandlung von Patienten sowie deren Überführung in medizinische Einrichtungen oder veranlasst sie. In diesen Fällen übernimmt der ES sämtliche anfallenden Kosten.
Art. 14 Medizinische Versorgung und Versicherungen
1. Das ES-Personal hat den medizinischen und physischen Anforderungen zu entsprechen und über die notwendigen fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten zu verfügen, die vom GS für die entsprechende Aktivität vorgegeben werden. 2. Der ES entsendet kein Personal, das nicht über eine ausreichende Krankenversicherungsdeckung verfügt. 3. Auf Ersuchen des ES übermittelt der GS Informationen über spezielle Risiken, die von der Krankenversicherung zu decken sind. 4. Der GS erbringt medizinische und zahnärztliche Leistungen für das ES-Personal in der gleichen Qualität wie für das Personal des GS. 5. Der GS leistet medizinische Nothilfe für das ES-Personal kostenlos. Auf Verlangen des ES übernimmt der GS die weitere Behandlung von Patienten sowie deren Überführung in medizinische Einrichtungen oder veranlasst sie. In diesen Fällen übernimmt der ES sämtliche anfallenden Kosten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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