Propose a change

Hausordnung des Deutschen Bundestages

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 3 Plenarsaal

(1) Zutritt zum Plenarsaal des Deutschen Bundestages haben während der Sitzungen 1. a) die Mitglieder des Bundestages, b) die Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates sowie deren Beauftragte, c) die Bevollmächtigten der Länder beim Bund als Mitglieder des Ständigen Beirates des Bundesrates, d) die oder der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, 2. die zum Dienst im Plenarsaal eingeteilten Beschäftigten der Verwaltung des Deutschen Bundestages, 3. auf Grund einer Einlasskarte zur Regierungs- oder Bundesratsbank Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungs- und Bundesratsmitglieder. (2) Soweit auf den Tribünen Bereiche für bestimmte Personen oder Gruppen vorgesehen sind (Presse, Diplomatinnen und Diplomaten, ausländische Delegationen und Gäste des Deutschen Bundestages), stehen sie in erster Linie diesen Personen bzw. den Angehörigen dieser Gruppen zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten bevorzugt Zutritt: 1. Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und der Länderparlamente, 2. Inhaberinnen und Inhaber einer Einlasskarte, die von den Fraktionen oder dem Besucherdienst der Verwaltung des Deutschen Bundestages ausgegeben wird, 3. Besuchergruppen und Einzelbesucher, die vom Besucherdienst eingeladen oder zugelassen worden sind. (3) In sitzungsfreier Zeit kann der Plenarsaal unter sachkundiger Führung von den Besuchertribünen aus besichtigt werden. Kindern unter zehn Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung Erwachsener gestattet. (4) Für den Zutritt zur Ost- und Westlobby während der Sitzungen gilt Absatz 1 entsprechend. Zutritt haben aus dienstlichem Anlass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie die zum Dienst in der Ost- und Westlobby eingeteilten Beschäftigten der Verwaltung des Deutschen Bundestages.

Your change, as a redline

§ 3 Plenarsaal

(1) Zutritt zum Plenarsaal des Deutschen Bundestages haben während der Sitzungen 1. a) die Mitglieder des Bundestages, b) die Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates sowie deren Beauftragte, c) die Bevollmächtigten der Länder beim Bund als Mitglieder des Ständigen Beirates des Bundesrates, d) die oder der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, 2. die zum Dienst im Plenarsaal eingeteilten Beschäftigten der Verwaltung des Deutschen Bundestages, 3. auf Grund einer Einlasskarte zur Regierungs- oder Bundesratsbank Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungs- und Bundesratsmitglieder. (2) Soweit auf den Tribünen Bereiche für bestimmte Personen oder Gruppen vorgesehen sind (Presse, Diplomatinnen und Diplomaten, ausländische Delegationen und Gäste des Deutschen Bundestages), stehen sie in erster Linie diesen Personen bzw. den Angehörigen dieser Gruppen zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten bevorzugt Zutritt: 1. Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und der Länderparlamente, 2. Inhaberinnen und Inhaber einer Einlasskarte, die von den Fraktionen oder dem Besucherdienst der Verwaltung des Deutschen Bundestages ausgegeben wird, 3. Besuchergruppen und Einzelbesucher, die vom Besucherdienst eingeladen oder zugelassen worden sind. (3) In sitzungsfreier Zeit kann der Plenarsaal unter sachkundiger Führung von den Besuchertribünen aus besichtigt werden. Kindern unter zehn Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung Erwachsener gestattet. (4) Für den Zutritt zur Ost- und Westlobby während der Sitzungen gilt Absatz 1 entsprechend. Zutritt haben aus dienstlichem Anlass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie die zum Dienst in der Ost- und Westlobby eingeteilten Beschäftigten der Verwaltung des Deutschen Bundestages.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds