Einführungsverordnung zur eidgenössischen Störfallverordnung
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Change 1
Art. 2
2 Durchgangsstrassen und Betriebe mit Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen * 1 Das Kantonale Laboratorium ist zuständig für den Vollzug * a * der Störfallverordnung auf Durchgangsstrassen, b * der Störfallverordnung bei Betrieben mit Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen, c * … 1) SR 814.01 2) SR 814.012 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1993 d 575 | f 601 820.131 2 2 Das Kantonale Laboratorium * a * beurteilt die Kurzberichte und Risikoermittlungen für Durchgangsstrassen und Betriebe mit Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen unter Berücksichtigung der Amtsberichte der zuständigen Behörden und entscheidet, ob das Risiko tragbar ist oder nicht; b * … c erlässt Verfügungen über zusätzliche Sicherheitsmassnahmen (Artikel 8 StFV); d koordiniert den Erlass von Verfügungen, falls mehrere Behörden zuständig sind; e legt die Auflagen im Rahmen der Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren gemäss Artikel 13 Absatz 2 fest; f * … 3 Zur Beratung von fachübergreifenden Problemen kann das Kantonale Laboratorium den Fachausschuss mobile Risiken (FMR) einberufen, in welchem vertreten sind a das Tiefbauamt, b * das Amt für Wasser und Abfall, c * die Feuerwehren des Kantons Bern, d * das Amt für Umwelt und Energie, e die Kantonspolizei, f andere Behörden und Experten nach Bedarf. 4 Zur Beratung von fachübergreifenden Problemen bei Betrieben mit Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen kann es den Fachausschuss einzelbetriebliche Störfallvorsorge (ESV) einberufen, in dem vertreten sind * a * das Amt für Wasser und Abfall, b * die Gebäudeversicherung Bern, c * das Amt für Umwelt und Energie, d * andere Behörden und Experten nach Bedarf. 5 Das Kantonale Laboratorium kann nach Anhören der zuständigen Behörden weitere Durchgangsstrassen sowie weitere Betriebe mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen der Störfallverordnung unterstellen (Artikel 1 Absatz 3 StFV). * 6 Vorbehalten ist die Zuständigkeit des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes zum Vollzug der in seinem Fachbereich angeordneten Massnahmen (namentlich Verkehrsbeschränkungsmassnahmen, Sonderbewilligungen für Spezialfahrzeuge und Prüfungen von Fahrzeugen und Schiffen). * 3 820.131
Art. 2
2 Durchgangsstrassen und Betriebe mit Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen * 1 Das Kantonale Laboratorium ist zuständig für den Vollzug * a * der Störfallverordnung auf Durchgangsstrassen, b * der Störfallverordnung bei Betrieben mit Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen, c * … 1) SR 814.01 2) SR 814.012 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1993 d 575 | f 601 820.131 2 2 Das Kantonale Laboratorium * a * beurteilt die Kurzberichte und Risikoermittlungen für Durchgangsstrassen und Betriebe mit Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen unter Berücksichtigung der Amtsberichte der zuständigen Behörden und entscheidet, ob das Risiko tragbar ist oder nicht; b * … c erlässt Verfügungen über zusätzliche Sicherheitsmassnahmen (Artikel 8 StFV); d koordiniert den Erlass von Verfügungen, falls mehrere Behörden zuständig sind; e legt die Auflagen im Rahmen der Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren gemäss Artikel 13 Absatz 2 fest; f * … 3 Zur Beratung von fachübergreifenden Problemen kann das Kantonale Laboratorium den Fachausschuss mobile Risiken (FMR) einberufen, in welchem vertreten sind a das Tiefbauamt, b * das Amt für Wasser und Abfall, c * die Feuerwehren des Kantons Bern, d * das Amt für Umwelt und Energie, e die Kantonspolizei, f andere Behörden und Experten nach Bedarf. 4 Zur Beratung von fachübergreifenden Problemen bei Betrieben mit Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen kann es den Fachausschuss einzelbetriebliche Störfallvorsorge (ESV) einberufen, in dem vertreten sind * a * das Amt für Wasser und Abfall, b * die Gebäudeversicherung Bern, c * das Amt für Umwelt und Energie, d * andere Behörden und Experten nach Bedarf. 5 Das Kantonale Laboratorium kann nach Anhören der zuständigen Behörden weitere Durchgangsstrassen sowie weitere Betriebe mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen der Störfallverordnung unterstellen (Artikel 1 Absatz 3 StFV). * 6 Vorbehalten ist die Zuständigkeit des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes zum Vollzug der in seinem Fachbereich angeordneten Massnahmen (namentlich Verkehrsbeschränkungsmassnahmen, Sonderbewilligungen für Spezialfahrzeuge und Prüfungen von Fahrzeugen und Schiffen). * 3 820.131
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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