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Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 deren Umsetzung in der Nutzungsplanung.1

Interkantonales Organ 1 Das Interkantonale Organ setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), deren Kantone an der Vereinbarung beteiligt sind. * K 2013 1877 und G 2013 481. Beschlossen von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) am 22. September 2005 und dem Interkantonalen Organ über die Harmonisierung der Baubegriffe (IOHB) am 26. November 2010, in Kraft seit dem 26. November 2010. Der Kantonsrat des Kantons Luzern beschloss den Beitritt zur Vereinbarung am 17. Juni 2013 (K 2013 1876). Die Referendumsfrist lief am 21. August 2013 unbenützt ab (K 2013 2511). Gestützt auf Artikel 6 der Vereinbarung tritt diese für den Kanton Luzern mit dessen Beitrittserklärung gegenüber dem IOHB vom 12. September 2013 per 1. Januar 2014 in Kraft. 1 Fassung gemäss Beschluss IOHB vom 26. November 2010. 2 Nr. 737 2 Jeder beteiligte Kanton hat eine Stimme. 3 Das Interkantonale Organ ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der beteiligten Kantone vertreten ist. Für Beschlüsse ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Zustimmung aller beteiligten Kantone.

Your change, as a redline

Art. 3 deren Umsetzung in der Nutzungsplanung.1

Interkantonales Organ 1 Das Interkantonale Organ setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), deren Kantone an der Vereinbarung beteiligt sind. * K 2013 1877 und G 2013 481. Beschlossen von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) am 22. September 2005 und dem Interkantonalen Organ über die Harmonisierung der Baubegriffe (IOHB) am 26. November 2010, in Kraft seit dem 26. November 2010. Der Kantonsrat des Kantons Luzern beschloss den Beitritt zur Vereinbarung am 17. Juni 2013 (K 2013 1876). Die Referendumsfrist lief am 21. August 2013 unbenützt ab (K 2013 2511). Gestützt auf Artikel 6 der Vereinbarung tritt diese für den Kanton Luzern mit dessen Beitrittserklärung gegenüber dem IOHB vom 12. September 2013 per 1. Januar 2014 in Kraft. 1 Fassung gemäss Beschluss IOHB vom 26. November 2010. 2 Nr. 737 2 Jeder beteiligte Kanton hat eine Stimme. 3 Das Interkantonale Organ ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der beteiligten Kantone vertreten ist. Für Beschlüsse ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Zustimmung aller beteiligten Kantone.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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