Propose a change

Tierschutzverordnung (TSchV) vom 14. Dezember 2010

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 127 Entscheid über die Zulässigkeit belasteter Linien und Stämme

1) Bei der Beurteilung der zulässigen Belastung einer Linie oder eines Stammes ist nach Art. 137 die Schwere der Belastung gegenüber dem Nutzen abzuwägen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Tiere zusätzlich zur genetisch bedingten Beeinträchtigung des Wohlergehens künftig versuchsbedingt weitere Beeinträchtigungen erfahren. 2) Das ALKVW überweist die Meldung über belastete Linien oder Stämme an eine Fachkommission für Tierversuche (Art. 148) und entscheidet aufgrund des Antrags der Kommission über die Zulässigkeit und den Umfang des Fortbestands der Linie oder des Stamms. 3) Der Entscheid wird auf den Namen des Leiters der Versuchstierhaltung ausgestellt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. 4) Verfügte Bedingungen und Auflagen sind in die Belastungsdokumentation zu integrieren.

Your change, as a redline

Art. 127 Entscheid über die Zulässigkeit belasteter Linien und Stämme

1) Bei der Beurteilung der zulässigen Belastung einer Linie oder eines Stammes ist nach Art. 137 die Schwere der Belastung gegenüber dem Nutzen abzuwägen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Tiere zusätzlich zur genetisch bedingten Beeinträchtigung des Wohlergehens künftig versuchsbedingt weitere Beeinträchtigungen erfahren. 2) Das ALKVW überweist die Meldung über belastete Linien oder Stämme an eine Fachkommission für Tierversuche (Art. 148) und entscheidet aufgrund des Antrags der Kommission über die Zulässigkeit und den Umfang des Fortbestands der Linie oder des Stamms. 3) Der Entscheid wird auf den Namen des Leiters der Versuchstierhaltung ausgestellt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. 4) Verfügte Bedingungen und Auflagen sind in die Belastungsdokumentation zu integrieren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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