Propose a change

Tierschutzverordnung (TSchV) vom 14. Dezember 2010

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 136 Belastende Tierversuche

1) Belastende Tierversuche nach Art. 16 TSchG sind solche, in deren Rahmen: a) das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt wird; b) an den Tieren chirurgische Eingriffe vorgenommen werden; c) erhebliche physikalische Einwirkungen auf die Tiere erfolgen; d) Stoffe und Stoffgemische den Tieren verabreicht oder auf ihnen aufgetragen werden, bei denen die Wirkung auf die Tiere nicht bekannt ist oder Schädigungen nicht ausgeschlossen werden können; e) pathologische Effekte an den Tieren erzeugt werden; f) Tiere immunisiert oder mit Mikroorganismen oder Parasiten infiziert werden oder ihnen Zellmaterial verabreicht wird; g) Tiere einer Allgemeinanästhesie unterzogen werden; h) Tiere wiederholt oder langandauernd in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder isoliert gehalten werden; i) Tiere abweichend von den Haltungs- und Umgangsvorschriften gehalten werden; k) mit Tieren von belasteten Linien oder Stämmen gearbeitet wird; l) Tiere von Linien oder Stämmen eingesetzt werden, bei deren Zucht ein Anteil von über 80 % der Individuen ohne die gewünschten Eigenschaften ist oder bei denen die Zucht nur mittels In-vitro-Fertilisation möglich ist. 2) Die Beurteilung der Verhältnismässigkeit von Versuchen orientiert sich an den Belastungskategorien nach der Tierversuchsverordnung.

Your change, as a redline

Art. 136 Belastende Tierversuche

1) Belastende Tierversuche nach Art. 16 TSchG sind solche, in deren Rahmen: a) das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt wird; b) an den Tieren chirurgische Eingriffe vorgenommen werden; c) erhebliche physikalische Einwirkungen auf die Tiere erfolgen; d) Stoffe und Stoffgemische den Tieren verabreicht oder auf ihnen aufgetragen werden, bei denen die Wirkung auf die Tiere nicht bekannt ist oder Schädigungen nicht ausgeschlossen werden können; e) pathologische Effekte an den Tieren erzeugt werden; f) Tiere immunisiert oder mit Mikroorganismen oder Parasiten infiziert werden oder ihnen Zellmaterial verabreicht wird; g) Tiere einer Allgemeinanästhesie unterzogen werden; h) Tiere wiederholt oder langandauernd in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder isoliert gehalten werden; i) Tiere abweichend von den Haltungs- und Umgangsvorschriften gehalten werden; k) mit Tieren von belasteten Linien oder Stämmen gearbeitet wird; l) Tiere von Linien oder Stämmen eingesetzt werden, bei deren Zucht ein Anteil von über 80 % der Individuen ohne die gewünschten Eigenschaften ist oder bei denen die Zucht nur mittels In-vitro-Fertilisation möglich ist. 2) Die Beurteilung der Verhältnismässigkeit von Versuchen orientiert sich an den Belastungskategorien nach der Tierversuchsverordnung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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