Tierschutzverordnung (TSchV) vom 14. Dezember 2010
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 137 Kriterien für die Beurteilung des unerlässlichen Masses von belastenden Tierversuchen
1) Der Gesuchsteller muss belegen, dass das Versuchsziel:
a) in Zusammenhang mit der Erhaltung oder dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier steht;
b) neue Kenntnisse über grundlegende Lebensvorgänge erwarten lässt; oder
c) dem Schutz der natürlichen Umwelt dient.
2) Er muss ausserdem belegen, dass das Versuchsziel mit Verfahren ohne Tierversuche, die nach dem Stand der Kenntnisse tauglich sind, nicht erreicht werden kann.
3) Die Methode muss unter Berücksichtigung des neusten Standes der Kenntnisse geeignet sein, das Versuchsziel zu erreichen.
4) Ein Tierversuch und dessen einzelne Teile müssen so geplant werden, dass:
a) die kleinste notwendige Anzahl Tiere eingesetzt und die geringstmögliche Belastung der Tiere angestrebt wird;
b) die zweckmässigsten Verfahren zur Auswertung der Versuchsergebnisse sowie dem aktuellen Stand des Wissens entsprechende statistische Verfahren angewendet werden; und
c) die einzelnen Teile zeitlich gezielt gestaffelt werden.
Your change, as a redline
Art. 137 Kriterien für die Beurteilung des unerlässlichen Masses von belastenden Tierversuchen
1) Der Gesuchsteller muss belegen, dass das Versuchsziel:
a) in Zusammenhang mit der Erhaltung oder dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier steht;
b) neue Kenntnisse über grundlegende Lebensvorgänge erwarten lässt; oder
c) dem Schutz der natürlichen Umwelt dient.
2) Er muss ausserdem belegen, dass das Versuchsziel mit Verfahren ohne Tierversuche, die nach dem Stand der Kenntnisse tauglich sind, nicht erreicht werden kann.
3) Die Methode muss unter Berücksichtigung des neusten Standes der Kenntnisse geeignet sein, das Versuchsziel zu erreichen.
4) Ein Tierversuch und dessen einzelne Teile müssen so geplant werden, dass:
a) die kleinste notwendige Anzahl Tiere eingesetzt und die geringstmögliche Belastung der Tiere angestrebt wird;
b) die zweckmässigsten Verfahren zur Auswertung der Versuchsergebnisse sowie dem aktuellen Stand des Wissens entsprechende statistische Verfahren angewendet werden; und
c) die einzelnen Teile zeitlich gezielt gestaffelt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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