Propose a change

Tierschutzverordnung (TSchV) vom 14. Dezember 2010

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 140 Bewilligungsvoraussetzungen für Tierversuche

1) Ein belastender Tierversuch wird bewilligt, wenn: a) mit dem Versuch das unerlässliche Mass nicht überschritten wird; b) sich aus der Güterabwägung nach Art. 18 Abs. 4 TSchG die Zulässigkeit des Versuchs ergibt; c) kein unzulässiger Versuchszweck angestrebt wird; d) geeignete Abbruchkriterien festgelegt sind; e) bei der Verwendung von belasteten Mutanten die Anforderungen an die Zucht und das Erzeugen eingehalten werden; f) die Anforderungen an die Haltung, den Umgang, die Räumlichkeiten und Gehege, die Herkunft und die Markierung erfüllt sind; g) die Anforderungen an die Institute und Laboratorien für das Durchführen der Versuche eingehalten werden; h) die personellen Anforderungen eingehalten werden; i) die Verantwortlichkeiten für die Tierhaltung vor, während und nach dem Versuch geregelt sind. 2) Bei den nicht belastenden Tierversuchen bilden Abs. 1 Bst. e bis i die Bewilligungsvoraussetzungen.

Your change, as a redline

Art. 140 Bewilligungsvoraussetzungen für Tierversuche

1) Ein belastender Tierversuch wird bewilligt, wenn: a) mit dem Versuch das unerlässliche Mass nicht überschritten wird; b) sich aus der Güterabwägung nach Art. 18 Abs. 4 TSchG die Zulässigkeit des Versuchs ergibt; c) kein unzulässiger Versuchszweck angestrebt wird; d) geeignete Abbruchkriterien festgelegt sind; e) bei der Verwendung von belasteten Mutanten die Anforderungen an die Zucht und das Erzeugen eingehalten werden; f) die Anforderungen an die Haltung, den Umgang, die Räumlichkeiten und Gehege, die Herkunft und die Markierung erfüllt sind; g) die Anforderungen an die Institute und Laboratorien für das Durchführen der Versuche eingehalten werden; h) die personellen Anforderungen eingehalten werden; i) die Verantwortlichkeiten für die Tierhaltung vor, während und nach dem Versuch geregelt sind. 2) Bei den nicht belastenden Tierversuchen bilden Abs. 1 Bst. e bis i die Bewilligungsvoraussetzungen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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