Propose a change

Tierschutzverordnung (TSchV) vom 14. Dezember 2010

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 144 Aufzeichnungen zum Tierversuch

1) Bei der Durchführung eines Tierversuchs ist pro Tier oder Tiergruppe schriftlich aufzuzeichnen: a) Versuchsbeginn (Datum), Art, Zahl, Geschlecht, Herkunft und Identifikation der Tiere sowie Bezeichnung der Versuchsgruppe; b) versuchsbedingte Aspekte wie Eingriffe und Massnahmen an den Tieren (Daten, Art); c) tierschutzorientierte Aspekte wie Frequenz der Überwachung der Tiere und systematische Erfassung der klinischen Symptomatik, Anästhesie, Analgesie und vorzeitiger Versuchsabbruch (Daten, Art); d) Kategorie der Belastung, der jedes Tier ausgesetzt war; e) unerwünschte Ereignisse; f) Auswertung der Versuche und Verwertbarkeit der Resultate; g) Versuchsende (Datum). 2) Die Aufzeichnungen müssen: a) anhand der Käfigbeschriftung oder der Markierung der Tiere nachvollziehbar sein; b) den Vollzugsbehörden jederzeit zur Verfügung gehalten werden; c) während drei Jahren nach Ablauf der Bewilligung aufbewahrt werden.

Your change, as a redline

Art. 144 Aufzeichnungen zum Tierversuch

1) Bei der Durchführung eines Tierversuchs ist pro Tier oder Tiergruppe schriftlich aufzuzeichnen: a) Versuchsbeginn (Datum), Art, Zahl, Geschlecht, Herkunft und Identifikation der Tiere sowie Bezeichnung der Versuchsgruppe; b) versuchsbedingte Aspekte wie Eingriffe und Massnahmen an den Tieren (Daten, Art); c) tierschutzorientierte Aspekte wie Frequenz der Überwachung der Tiere und systematische Erfassung der klinischen Symptomatik, Anästhesie, Analgesie und vorzeitiger Versuchsabbruch (Daten, Art); d) Kategorie der Belastung, der jedes Tier ausgesetzt war; e) unerwünschte Ereignisse; f) Auswertung der Versuche und Verwertbarkeit der Resultate; g) Versuchsende (Datum). 2) Die Aufzeichnungen müssen: a) anhand der Käfigbeschriftung oder der Markierung der Tiere nachvollziehbar sein; b) den Vollzugsbehörden jederzeit zur Verfügung gehalten werden; c) während drei Jahren nach Ablauf der Bewilligung aufbewahrt werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it