Propose a change

Tierschutzverordnung (TSchV) vom 14. Dezember 2010

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 200a Anerkennung ausländischer Qualifikationen, grenzüberschreitende Dienstleistungen

1) Das ALKVW bestimmt über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen nach den Art. 197 und 198. Es veröffentlicht die anerkannten Ausbildungen. 2) Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen ihren Abschluss vor der Ausübung einer Tätigkeit, für die diese Verordnung eine Ausbildung nach Art. 192 Abs. 1 oder einen spezifischen Abschluss vor sieht, vom ALKVW anerkennen lassen. 3) Die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen muss vorgängig dem ALKVW gemeldet werden. Dabei ist vorzulegen: a) ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit; b) ein Nachweis über die Berufsqualifikation; c) ein Nachweis aus dem hervorgeht, dass: 1. der Dienstleister im Staat seiner Niederlassung rechtmässig zur Ausübung der Dienstleistung niedergelassen ist; und 2. dem Dienstleister die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist; d) ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.

Your change, as a redline

Art. 200a Anerkennung ausländischer Qualifikationen, grenzüberschreitende Dienstleistungen

1) Das ALKVW bestimmt über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen nach den Art. 197 und 198. Es veröffentlicht die anerkannten Ausbildungen. 2) Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen ihren Abschluss vor der Ausübung einer Tätigkeit, für die diese Verordnung eine Ausbildung nach Art. 192 Abs. 1 oder einen spezifischen Abschluss vor sieht, vom ALKVW anerkennen lassen. 3) Die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen muss vorgängig dem ALKVW gemeldet werden. Dabei ist vorzulegen: a) ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit; b) ein Nachweis über die Berufsqualifikation; c) ein Nachweis aus dem hervorgeht, dass: 1. der Dienstleister im Staat seiner Niederlassung rechtmässig zur Ausübung der Dienstleistung niedergelassen ist; und 2. dem Dienstleister die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist; d) ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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