Tierschutzverordnung (TSchV) vom 14. Dezember 2010
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 206a Übertretungen
Nach Art. 36 Abs. 3 TSchG wird bestraft, sofern nicht Art. 35 TSchG anwendbar ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
a) gegen die Vorschriften über die Schutzdienstausbildung mit Hunden verstösst (Art. 74);
b) gegen die Vorschriften über die Ausbildung von Jagd-, Herdenschutz- und Treibhunden verstösst (Art. 75);
c) ohne Bewilligung Geräte, die elektrisieren oder für Hunde sehr unangenehme akustische Signale aussenden, zu therapeutischen Zwecken einsetzt oder die entsprechenden Dokumentationspflichten nicht einhält (Art. 76 Abs. 3 und 4);
cbis) den Informationspflichten nach Art. 76a Abs. 1 nicht nachkommt;
d) ohne Bewilligung serienmässig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen für Nutztiere in Verkehr bringt (Art. 81);
e) die Tätigkeiten nach Art. 101 Bst. b, c oder e ausübt und über keine Bewilligung verfügt oder nicht die entsprechenden personellen Anforderungen nach Art. 102 erfüllt;
f) als Betreiber eines Schlachtbetriebes den Verpflichtungen nach Art. 177a nicht nachkommt;
g) als Ausbildner die Anforderungen nicht erfüllt (Art. 203 und 204).
Your change, as a redline
Art. 206a Übertretungen
Nach Art. 36 Abs. 3 TSchG wird bestraft, sofern nicht Art. 35 TSchG anwendbar ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
a) gegen die Vorschriften über die Schutzdienstausbildung mit Hunden verstösst (Art. 74);
b) gegen die Vorschriften über die Ausbildung von Jagd-, Herdenschutz- und Treibhunden verstösst (Art. 75);
c) ohne Bewilligung Geräte, die elektrisieren oder für Hunde sehr unangenehme akustische Signale aussenden, zu therapeutischen Zwecken einsetzt oder die entsprechenden Dokumentationspflichten nicht einhält (Art. 76 Abs. 3 und 4);
cbis) den Informationspflichten nach Art. 76a Abs. 1 nicht nachkommt;
d) ohne Bewilligung serienmässig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen für Nutztiere in Verkehr bringt (Art. 81);
e) die Tätigkeiten nach Art. 101 Bst. b, c oder e ausübt und über keine Bewilligung verfügt oder nicht die entsprechenden personellen Anforderungen nach Art. 102 erfüllt;
f) als Betreiber eines Schlachtbetriebes den Verpflichtungen nach Art. 177a nicht nachkommt;
g) als Ausbildner die Anforderungen nicht erfüllt (Art. 203 und 204).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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